Fußgänger überfahren wer schuld?
Moin moin Leute erstmal guten Morgen ich und ne Kollege haben vor paar Tagen darüber diskutiert wer schuld beim Unfall ist mit einem Fußgänger das Auto oder der Fußgänger. Er wäre der Meinung das der Auto Fahrer immer schuld ist wegen der Reaktionszeit usw. Aber ich bin der Meinung es stimmt nicht klar wenn ein Autofahrer eine rote Ampel überfährt und er einen mit nimmt ist er schuld. Aber was wenn ein Fußgänger über rot läuft oder einfach über die Straße läuft dann ist er doch schuld oder nicht? Mein Kollege meinte der Auto Fahrer müsste dann reagieren und wenn es zum Unfall kommt dann ist er trotzdem schuld. Kann jemand aufklären danke.
9 Antworten
ich glaube das Prinzip der Alleinschuld wurde im Straßenverkehr schon lange aufgegeben - die Richter oder auch die Versicherungen streben immer nach einer Aufteilung der Schuld auf alle Beteiligten.
Beifahrer, Passanten etc. sind idR. bei der Klärung der Schuldfrage ausgenommen (es sei denn sie haben durch ihr Verhalten in den Straßenverkehr eingegriffen).
In deinem Beispiel dürfen beide eine Mitschuld bekommen und über die Verteilung der Schuld könnte man maximal spekulieren.
Der Fußgänger als schwächerer Verkehrsteilnehmer unerliegt einem besonderen Schutz. d.h. deine Verantwortung als Autofahrer ist es, Kollsionen mit Fußgängern nach Möglichkeit zu vermeiden.
Besonders an Orten, wo mit Fußgängern zu rechnen ist also z.B.in der Stadt etc. kann man in einem solchen fall schon fast davon ausgehen, dass dem Autofahrer die Schuld zugesprochen wird. Ins besondere in Spielstraßen oder verkehrsbreuhigten Zonen.
Anders schaut es aus, wenn du mit 200 über die Autobahn bretterst und dir da unvermittelt ein Fußgänger vor die Karre läuft.
In dem Fall kann es übrigens tatsächlich sein dass du eine Teilschuld kriegst, z.B. wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, auch wenn auf dem betreffenden Teilstück kein Tempolimit gilt.
Auch wenn der Fußgänger eindeutig selbst schuld ist, so ist es in Deutschland zumindest nicht ganz so einfach.
Gesetze und Rechtsprechung sind so ausgelegt, dass der Autofahrer zum Teil auf den Kosten sitzen bleibt. Kann teuer werden so eine Reparatur. Natürlich stark abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Gewicht des angefahrenen.
Wichtig ist auch: wer kommt für den ganzen Kram auf, wenn der nun nicht tot, sondern schwerbehindert ist. Das wird ganz schön teuer, ohne Versicherungsschutz kann man sich hier als Mitschuldiger dumm und dämlich zahlen, bis zu seinem Lebensende.
Daher immer so handeln, dass die Versicherung kein Regress fordern kann. Also nicht am Auto herumbasteln usw. Dann ist man gefundenes fressen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, oder man „besoffen“ war, weil über 0.3 Promille, etc.
Man unterscheidet zwischen Verursachung und Schuld.
Wenn der Fußgänger bei rot über die Straße geht, hat er die Ursache für den Unfall gesetzt. Danach wird die Frage beantwortet, ob der Autofahrer eine Möglichkeit hatte, den Unfall zu verhindern. Prozentual kann ihm dann Schuld zugesprochen werden.
Zivilrechtlich bekommst du als Verkehrsteilnehmer immer 10 Prozent "Schuld" zugesprochen.
Du weißt doch von dir selbst wie es im Straßenverkehr ist, ein Fußgänger hat nie Interesse daran die Bekanntschaft mit der Karosserie eines fahrenden Autos zu machen.
Doch daraus lässt sich Schlußfolgern das es Umstände gab, die ihn die Gefahr falsch einscätzen ließen, oder fremdverschuldet waren.
Ja klar aber darum geht es doch garnicht