Fußboden beschädigt - wer zahlt?


18.11.2020, 07:42

Der Wasserschaden ist aufgrund einer undichten Abwasserleitung passiert.

Es ist ein sehr altes Haus.

Es war nicht die Schuld des Mieters.

9 Antworten

Erster bewohnbarer Bodenbelag des Vermieters nach einem Wasserschaden

Unproblematisch ist insoweit der erste fest mit dem Untergrund eingebrachte Fußboden, der im Eigentum des Vermieters steht. Hier ist dessen Gebäudeversicherung nach einem Wasserschaden eintrittspflichtig.

Laminat des Mieters nach einem Wasserschaden

Bei Laminat können die „Schwierigkeiten“ nach einem Wasserschaden bereits anfangen, wenn dieses z. B. lose auf dem Estrich verlegt ist und durch den Mieter eingebracht wurde. Laminat wird nämlich regelmäßig nicht fest mit dem Untergrund verbunden, sondern lose verlegt. Das Laminat ist daher rechtlich gesehen nicht fest mit dem Gebäude verbunden, stellt aber gleichzeitig den ersten bewohnbaren Bodenbelag da.

Hier sollte der Wasserschaden am Laminat gegenüber der Hausratversicherung des Mieters sowie gegenüber der Gebäudeversicherung des Vermieters angezeigt werden. Soweit Vermieter und Mieter jeweils eine Gebäudeversicherung sowie eine Hausratversicherung haben, dann wird es bei der Kostentragung keine Probleme geben, da in jedem Fall eine Versicherung besteht.

Mieter verfügt über keine Hausratversicherung nach einem Wasserschaden

Verfügt der Mieter aber nicht über eine eigene Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung sollte die Kostenübernahme ablehnen, dann sollte man nach einem Wasserschaden die Gebäudeversicherung darauf hinweisen, dass das Laminat speziell angepasst wurde und dass es sich grundsätzlich um den ersten bewohnbaren Bodenbelag handelt, der erstattungsfähig ist. Auf diese Weise wurde schon so manches Laminat eines Mieters nach einem Wasserschaden von der Gebäudeversicherung mitreguliert und erstattet.

Fazit zu Schäden an Parkett, Laminat und Teppichfußboden nach einem Wasserschaden

Soweit es Probleme bei der Regulierung dieser Schadenpositionen gibt, empfiehlt es sich, eine Ablehnungsentscheidung der Versicherung kritisch überprüfen zu lassen, denn aufgrund baulicher Besonderheiten lässt sich regelmäßig in Richtung der Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung und / oder der Hausratversicherung argumentieren.


schleudermaxe  18.11.2020, 08:34

Ich kenne keine VGV, die Hausratschäden übernimmt, nur weil der Bewohner rd. 30 EUR/Jahr Beitrag nicht hat.

Ist doch bei Küchenmöbel nicht anders.

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Bei einem Wasserschaden ist der eigen verlegte Laminat beschädigt worden.

Das ist ein Fall für die HRV.

Die Schimmel Sanierungsfirma hatte im Wohnzimmer einen Teil des Laminat sehr grob rausgerissen.

Es ist kaum anzunehmen, dass das Laminat sich bei vorsichtigerem Vorgehen hätte retten lassen. Genau für solche Risiken hat man eben eine HRV.

Vonvonia möchte diesen Boden im Wohnzimmer nun nicht ersetzen da dies mein eigen bezahlter und verlegter Boden war.

Das ist auch korrekt, denn die Gebäudeversicherung deckt ausschließlich Schäden an Teilen des Gebäudes, die nicht zum Inventar gehören. Nur in dem Fall, dass der vom Mieter eingebrachte Boden der einzige Boden ist (das Laminat also hier nicht auf dem eigentlichen Boden aufliegt), wäre die Gebäudeversicherung ggfs. willens, das zu ersetzen. Was dann allerdings die Frage aufwerfen würde, wie der Mieter einfach den Boden austauschen könnte.

Ich solle dies mit meiner Hausratversicherung klären.

Stimmt.

Leider habe ich keine.

Dann hast du ja in der Vergangenheit genügend Geld angespart, um das selbst zu zahlen.


FordPrefect  18.11.2020, 17:21

Nachtrag:

Der Wasserschaden ist aufgrund einer undichten Abwasserleitung passiert.

LWV, ist durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Aber eben nur die Schäden am Gebäude.

Es ist ein sehr altes Haus.

Irrelevant.

Es war nicht die Schuld des Mieters.

Irrelevant.

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Vike25 
Fragesteller
 25.11.2020, 15:30
@FordPrefect

LWV was ist das? Ist der Schaden nun abgedeckt? Der Laminat war im Wohnzimmer nicht aufgequollen.

Es hat nur beim Messen Feuchtigkeit erkannt. Für das trocknungsgerät hätte ein kleines Loch im Boden auch ausgereicht und nicht 1,5 x 1,5 qm Laminat raus zu reisen.

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FordPrefect  25.11.2020, 17:13
@Vike25

LWV == Leitungswasserversicherung. Ist üblicherweise ein Baustein der VGV.

Ist der Schaden nun abgedeckt?

Sofern das dein Fußboden war, und darunter der eigentliche Boden lag (siehe div. Rückfragen hier), nein. Inventar ist in der VGV grundsätzlich nicht versichert.

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Ein ( u.U. vom Mieter verursachter ) Wasserschaden der zwar das Laminat des Wohnungsmieters beschädigt hat, wird trotzdem nicht von dessen Hausratversicherung reguliert, da das Laminat mit Verlegung ( fest verlegt / verbunden mit dem Boden / Haus ) regelmäßig ins Eigentum des Vermieters übergeht. Somit ist die Gebäudeversicherer Ansprechpartner für diesen Schaden.


schleudermaxe  18.11.2020, 08:37

Seit wann soll das so sein? Auch die Provinzial Kiel z.B. übernimmt keinen Cent, nicht einmal für die Räumung des Zimmers über die VGV.

Hausrat, und gut ist, wie für die Einbauküche des Mieters auch.

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Wer hat denn den Wasserschaden verursacht?

Der Schimmel, war ja wohl eine Folge davon.

Und diese Sanierungs Firma, ist doch sicher angefordert worden von jemandem?

Die kommen ja nicht von selbst, aus heiterem Himmel.


schleudermaxe  18.11.2020, 08:40

Ändert ja nichts an der Kostenübernahme, das ist eine Sache des Bewohners, ist ja auch sein Laminat. Er wird also die Firma schon in die Wohnung gelassen haben, da bin ich mir sicher.

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Romanzev33  18.11.2020, 08:55
@schleudermaxe

Doch, wenn es ein Wasserohrbruch war, wofür der Mieter nichts kann.

Alte und marode Wasserleitung im Haus, dann könnte der Vermieter ja zu zahlen haben. Oder etwa eine Versicherung, die dieser hat. So einfach ist das glaube ich nicht.

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schleudermaxe  18.11.2020, 08:58
@Romanzev33

Doch doch, ganz einfach, so bestimmt auch dein Berater/Makler/Onliner, wenn Du in Deine eigene Unterkunft ziehst.

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Romanzev33  18.11.2020, 09:08
@schleudermaxe

Ist das keine Mietwohnung, worum es sich hier dreht?

Dann wäre es ja nicht das Eigentum des Fragenden, er wäre ja nur der Mieter.

Wenn der Mieter an dem Wasserschaden keine Schuld hat, dann muss doch der Eigentümer den Schaden regulieren, oder nicht?

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FordPrefect  18.11.2020, 17:25
@Romanzev33
Doch, wenn es ein Wasserohrbruch war, wofür der Mieter nichts kann.

Und wieso sollte der Vermieter etwas dafür können? Oder meinst du, der hat schuldhaft das Rohr angenagt?

Alte und marode Wasserleitung im Haus,

Alltag.

dann könnte der Vermieter ja zu zahlen haben.

Nein.

Oder etwa eine Versicherung, die dieser hat.

Nein.

So einfach ist das glaube ich nicht.

Doch, genau so ist das. Dein Inventar, dein Schaden. Wofür gibt es wohl die HRV für etwa einen 50er im Jahr?

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FordPrefect  18.11.2020, 17:24
Wer hat denn den Wasserschaden verursacht?

Niemand.

Der Schimmel, war ja wohl eine Folge davon.

Wo steht hier was von Schimmel? Beauftragt wurde wohl wie üblich eine Sanierungsfirma, um die Trocknung durchzuführen.

Und diese Sanierungs Firma, ist doch sicher angefordert worden von jemandem?

Na von der HV oder dem Eigentümer. Was hat das mit der Frage zu tun?

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Romanzev33  18.11.2020, 18:01
@FordPrefect
Die Schimmel Sanierungsfirma hatte im Wohnzimmer einen Teil des Laminat sehr grob rausgerissen.

Deswegen dachte ich dass da Schimmel sich gebildet hat, wegen dem Wasserschaden.

So viel Ahnung habe ich aber in solchen Sachen nicht.

Wer und warum hier jemand zahlen muss, oder auch nicht.

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Zweite Antwort,

wieso eigentlich leider keine Hausrat?

Die Folgen bei ohne sind doch bekannt, wie auch hier zu sehen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung