Fristlos mitten im Monat gekündigt, bekomme ich meine Wochen, die ich in dem Monat gearbeitet habe, bezahlt?

4 Antworten

Du wirst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt. Selbstverständlich muss der AG die bisher geleisteten Stunden bezahlen.

Warum hast Du denn eine fristlose Kündigung erhalten?

Ich frage deshalb, weil zwar das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift, wenn Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist, allerdings kann man gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung klagen

Für die Zeit, in der das Arbeitsverhältnis bestanden hat, wirst du auch bezahlt. Ab dem Moment, wo es endete, erhältst du natürlich auch kein Gehalt mehr.

Eine außerordentliche, also fristlose, Kündigung muss auch in der Probezeit einen Grund haben. Dieser Grund muss dieses Vorgehen rechtfertigen. Die Hürden dafür sind recht hoch.

Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, könntest du also über eine Kündigungsschutzklage nachdenken, wobei hier das Ergebnis wahrscheinlich maximal wäre, dass du die zwei Wochen der Kündigungsfrist der Probezeit noch bezahlt bekämst, mehr aber nicht.

Sofern es sich bei Dir um ein Ausbildungsverhältnis handelte , ist eine fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit zulässig . Deine Ausbildungsvergütung bekämst Du dann für diesen Monat anteilig für die Anzahl der Beschäftigungstage gegenüber dem vollen Monat .

In einem regulären Beschäftigungsverhältnis ist eine fristlose Kündigung ( außerordentlich ) allerdings nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten zulässig . Dann bekommst Du anteilig noch Deinen Restlohn für die Zeiten tatsächlicher Anwesenheit im Betrieb . ( abgesehen von unentschuldigten Fehlzeiten )

Ein AG muss in der Probezeit zwar keine Gründe finden, Dich wieder vor Dir Tür zu setzen, aber eine Kündigungsfrist(i.d.R. 2 Wochen) ist dennoch einzuhalten, es sei denn, Du hast so richtig Scheiße gebaut. Nichts desto trotz, die Stunden die Du gearbeitet hast, müsssen auch entlohnt werden.