Fristlos Kündigen wärend Probezeit aufgrund Gesundheitlicher schäden?

8 Antworten

Ja aber mache klar das deine Gesundheit der Grund ist den sonst gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitsamt dort würde ich dan auch ein atest dazulegen das das gesundheitlich nicht für dich zumutbar ist da weiter zu arbeiten!,

Fristlos geht auch in der Probezeit wen für das fristlos die Bedingungen Erfüllt sind und aus Schutz der eigenen Gesundheit müsste das auch gehen.

nicht fristlos, aber mit Einhaltung de Frist ja.


kirschner000 
Fragesteller
 10.11.2019, 21:33

Wenn bereits ein weiterer Arbeitstag melner Gesundheit massiv schaden würde, muss ich dann noch zur Arbeit erscheinen?

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Britta1983  10.11.2019, 21:36
@kirschner000

Natürlich. Es denn, du hast eine AU. Alles andere wäre unentschuldigtes Fehlen und könnte dir in Rechnung gestellt werden

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kirschner000 
Fragesteller
 10.11.2019, 21:41
@Britta1983

Dann wäre es sinnvoller wärend AU zu kündigen und die Frist abzuwarten?

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eieiei2  10.11.2019, 21:48
@kirschner000

Nein. In dem Fall bekommst Du vom Arzt eine Krankmeldung, die bei unverändertem Gesundheitszustand so lang dauern kann wie die Kündigungsfrist.

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johnnymcmuff  10.11.2019, 22:04

Fristlos unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Fristlos nicht nach meinem Wissen. Aber du könntest dich ja anschließend krank schreiben lassen (wenn du nicht schon krank geschrieben bist).


johnnymcmuff  10.11.2019, 22:05

Doch, unter bestimmten Voraussetzungen.

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Der Arbeitgeber wäre blöd wenn er einen Grund angeben würden, grundlos darf er aber problemlos (und wenn nicht anders vereinbart darf der Arbeitgeber in der Probezeit Fristlos kündigen)


johnnymcmuff  10.11.2019, 22:02

Der Arbeitnehmer will kündigen.

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Eichbaum1963  10.11.2019, 22:13
und wenn nicht anders vereinbart darf der Arbeitgeber in der Probezeit Fristlos kündigen

Mal abgesehen davon das hier der FS, also Arbeitnehmer kündigen möchte:

Nein! auch in der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht ohne besonderen Grund fristlos kündigen - es sind Kündigungsfristen einzuhalten - entweder die Gesetzlichen oder Tarifvertraglichen.

Fristlos geht in der Probezeit nur bei Ausbildungsverhältnissen.

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Familiengerd  11.11.2019, 11:53
grundlos darf er aber problemlos

Das gilt grundsätzlich - unabhängig von einer Probezeit - für eine ordentliche Kündigung in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (darüber hinaus weiterhin, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt).

Mit der Probezeit hat das alles übrigens überhaupt nichts zu tun,Steuern ist nur von Belang für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.

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Familiengerd  11.11.2019, 11:58
@Familiengerd

Korrektur:

"Steuern ist nur von Belang" muss selbstverständlich heißen: "sie [die Probezeit] ist nur von Belang" ...

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