Fristlos Kündigen wärend Probezeit aufgrund Gesundheitlicher schäden?
Darf ich meinem Arbeitgeber wärend der Probezeit fristlos Kündigen, wenn ich aufgrund der körperlich schweren Arbeit Gesundheitliche Probleme erleide und diese von meinem Arzt bestätigt werden?
8 Antworten
Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
https://arbeits-abc.de/fristlose-kuendigung-durch-arbeitnehmer/#2
Ja aber mache klar das deine Gesundheit der Grund ist den sonst gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitsamt dort würde ich dan auch ein atest dazulegen das das gesundheitlich nicht für dich zumutbar ist da weiter zu arbeiten!,
Fristlos geht auch in der Probezeit wen für das fristlos die Bedingungen Erfüllt sind und aus Schutz der eigenen Gesundheit müsste das auch gehen.
nicht fristlos, aber mit Einhaltung de Frist ja.
Natürlich. Es denn, du hast eine AU. Alles andere wäre unentschuldigtes Fehlen und könnte dir in Rechnung gestellt werden
Dann wäre es sinnvoller wärend AU zu kündigen und die Frist abzuwarten?
Nein. In dem Fall bekommst Du vom Arzt eine Krankmeldung, die bei unverändertem Gesundheitszustand so lang dauern kann wie die Kündigungsfrist.
Fristlos nicht nach meinem Wissen. Aber du könntest dich ja anschließend krank schreiben lassen (wenn du nicht schon krank geschrieben bist).
Der Arbeitgeber wäre blöd wenn er einen Grund angeben würden, grundlos darf er aber problemlos (und wenn nicht anders vereinbart darf der Arbeitgeber in der Probezeit Fristlos kündigen)
und wenn nicht anders vereinbart darf der Arbeitgeber in der Probezeit Fristlos kündigen
Mal abgesehen davon das hier der FS, also Arbeitnehmer kündigen möchte:
Nein! auch in der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht ohne besonderen Grund fristlos kündigen - es sind Kündigungsfristen einzuhalten - entweder die Gesetzlichen oder Tarifvertraglichen.
Fristlos geht in der Probezeit nur bei Ausbildungsverhältnissen.
grundlos darf er aber problemlos
Das gilt grundsätzlich - unabhängig von einer Probezeit - für eine ordentliche Kündigung in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (darüber hinaus weiterhin, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt).
Mit der Probezeit hat das alles übrigens überhaupt nichts zu tun,Steuern ist nur von Belang für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.
Korrektur:
"Steuern ist nur von Belang" muss selbstverständlich heißen: "sie [die Probezeit] ist nur von Belang" ...
Wenn bereits ein weiterer Arbeitstag melner Gesundheit massiv schaden würde, muss ich dann noch zur Arbeit erscheinen?