Kann mich meine Einsatzstelle nach Ende der Probezeit fristlos kündigen (FSJ)?
Ich mache zur Zeit ein FSJ. Mein Träger ist das DRK. Auf meinem Vertrag steht nur dass ich als Freiwillige in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen habe und nach Beendigung der Probezeit eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Doch welche Kündigungsfrist die Einsatzstelle hat, wird im Vertrag nicht erwähnt. Betreffen sie die gleichen Regelungen wie mich, sodass sie mich auch nur zum Monatsende kündigen könnten oder wie ist das?
2 Antworten
Außerordentliche fristlose Kündigung ist mit entsprechenden Grund immer möglich.
Ordentliche Kündigung ist, da nichts anderes beschrieben nach den gesetzlichen Fristen des BGB §622 Abs.2 für den AG möglich.
Für eine fristlose Kündigung, z.B. Diebstahl am Arbeitsplatz.
Ja, für eine außerordentliche fristlose Kündigung müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Kündigungsfristen gelten immer für beide Seiten. Allerdings könnte man dir noch am letzten Tag der Probezeit mit der verkürzten Frist kündigen.
Was wären das für Gründe?