Freund ist mit meinem Auto ohne Führerschein gefahren?

4 Antworten

Fahren ohen Fahrerlaubnis, Straftat nach § 21 StVG, und zwar für beide, einmal der der gefahren ist (§21 (1) 1) und dann für den Halter (§21 (1) 2), der das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.
Kann bis zu einem Jahr Knast oder eine fette Geldstrafe geben. Ob und für wie lange dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, hängt vom Richter ab.
Probezeitverlängerung auf 4 Jahre, ein Aufbauseminar und Punkte in Flensburg sind dir aber sicher.

Hey,

Bin zwar kein Experte, aber du wirst mit Punkten sowie Aufbauseminar und Probezeitverlängerung rechnen müssen. Außerdem wird mit ziemlicher Sicherheit eine Geldstrafe auf euch zukommen, die je nach Ausmaß und Ort des Fahrens nicht gerade gering sein wird.

Viele Grüße

MrDog

Auch das Zulassen des Fahrens ohne Führerschein ist eine Straftat.

Die Straftat zählt als A-Verstoß, dh Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Aufbauseminar.

Dein Freund kann erstmal eine weile Warten bis er seinen Schein machen kann.

Eine Geldstrafe gibt es natürlich obendrein.

Wen du Pech hast kannst du nochmal neu in einigen Monaten anfangen mit dem schein!

Könnt Ihr nicht mal nachdenken? Das wahr und ist unverantwortlich!

Wen du dein verstand genutzt hättest wärst du zu einem Verkehrsübungsplatz gefahren und da hätte er üben können!