Frage zur Auszahlung von Überstunden?

3 Antworten

Steuern und Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung).

Die Vergütung für die Überstunden ist Bestandteil deines Bruttoeinkommens.

Es werden auch für die Überstunden die Abgaben fällig wie für das Bruttoeinkommen ohne Überstunden.

Das ist dann ganz normales, steur- und sozialversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen.