Finanzbuchhaltung und Kosten und Leistungsrechnung Zusammenhang?

4 Antworten

Die Finanzbuchhaltung und die Kosten- u Leistungsrechnung sind zwei verschiedene Welten.

Eigentlich haben beide auf den ersten Blick gar nichts miteinander zu schaffen. Die Finanzbuchhaltung arbeitet mit den Begriffen Aufwand und Ertrag und die KuLR mit Kosten und Erlös.

Die Finanzbuchhaltung stellt die wirtschaftliche Situation des Betriebes dar: Bonität, Vermögenssituation, mögliche Gewinnausschüttungen. Im Ernstfall lässt sich sogar eine drohende Insolvenz nachvollziehen. Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die Besteuerung.

Die Kostenrechnung dient dem Zweck, die Wirtschaftlichkeit von Anschaffungen nachzuvollziehen.

Zur betriebswirtschaftlichen Steuerung sind beide unerlässlich. 

Auch dafür gibt es gesetzliche Auflagen.

Selbst erstellte Gegenstände des Umlauf- oder Anlagenvermögens müssen bewertet werden, gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs-oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung nach den Absätzen 3 bis 5 anzusetzen.

Fertige und unfertige Erzeugnisse sind mit angefallenen oder kalkulatorischen Herstellungskosten anzusetzen. Wie aus der obigen Übersicht ersichtlich, setzten sich die Herstellungskosten aus den Einzelkosten und angemessenen Gemeinkosten zusammen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Quelle: http://www.daswirtschaftslexikon.com/d/unfertige_und_fertige_erzeugnisse_rechnungslegung/unfertige_und_fertige_erzeugnisse_rechnungslegung.htm

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Finanzbuchhaltung ist die, für die sich das Finanzamt interessiert. In ihr wird der zu versteuernde Gewinn ermittelt. Man spricht hier von Aufwendungen und Erträgen, in der Kosten- und Leistungsrechnung von Kosten und Leistungen.

Einen Zusammenhang sehe ich insofern, als etliche Aufwendungen mit denselben Beträgen in die Kosten- und Leistungsrechnung eingehen. Beispiele sind Gehälter an Mitarbeiter oder zu zahlende Miete für Räumlichkeiten. Diese Aufwendungen heißen dann in der K/L-rechnung Grundkosten.

Andere Aufwendungen gehen mit anderen Beträgen in die K/L-rechnung, etwa Abschreibungen, Zinsen. Die heißen dann dort Anderskosten.

Dann gibt es Kosten, die in der Geschäftsbuchführung überhaupt nicht vorkommen, etwa der kalkulatorische Unternehmerlohn.

Das mal hier in aller Kürze.

Wahrscheinlich bekommst du noch Antworten von Teilnehmern, die auf dem Gebiet bewanderter sind.

Einen Zusammenhang gibt es da erst mal nicht. Die Finanzbuchaltung ist eine externe Rechnung, um handelsrechtliche oder steuerrechtliche vorgaben zu erfüllen. Die Kosten und Leistungsrechnung ist eine interne Rechnung,unabhängig von gesetzlichen Vorschriften.