Kann ich für folgende Situation bei ebay angezeigt werden?
Ich habe eine Grafikkarte bei ebay eingestellt für einen Preis von 2000€. Mit dem Verkauf läge mein Gesamtgewinn aller Verkäufe bei ebay in diesem Jahr bei 500€, was ich auch in der Steuererklärung angebe. Gerade hat sich jemand bei mir gemeldet, dass er mich anzeigen wird, weil ich privat angemeldet sei und gewerblich handele und ich die Not der Anderen zu Nutze mache.
Verunsichert darüber habe ich den Verkauf gestoppt, sodass ein Verkauf nicht stattgefunden hat. Denkt ihr, dass ich angezeigt werden kann, wenn ich unter der Freigrenze bleibe. P.S.: Gerade hat er mir geschrieben, dass er alles zusammengetragen hat und er zu seinem Steuerberater gleich gehe und ich Post von meinem Finanzamt kriegen werde
5 Antworten
weil ich privat angemeldet sei und gewerblich handele
Gewerblich setzt voraus, dass regelmäßig Verkäufe auf der Plattform erfolgen, was der Nutzer seinerseits natürlich belegen können muss.
Schwierig wird das für dich, wenn du den Verkauf mit Rechnung und ausgewiesener Mehrwertsteuer in der Beschreibung zugesagt hast. Das ist eindeutig nicht mehr privat.
und ich die Not der Anderen zu Nutze mache.
Welche Not? Es ist niemand verpflichtet, dein Verkaufsangebot anzunehmen und einen Kaufvertrag mit dir abzuschliessen.
dass er alles zusammengetragen hat und er zu seinem Steuerberater gleich gehe und ich Post von meinem Finanzamt kriegen werde
da wäre ich aber gespannt. Dem Steuerberater wird das völlig Latte sein - das ist Aufgabe eines Anwaltes. Und wenn von dort etwas kommen würde, hätte man immer noch die Möglichkeit über einen eigenen Anwalt in Richtung Verleumdung zu klagen. Und die Info mit Finanzamt soll wohl lediglich Panik machen. Kann also schon als Einschüchterungsversuch/Drohung aufgefasst werden.
Die Schreiben solltest du archivieren.
Denkt ihr, dass ich angezeigt werden kann, wenn ich unter der Freigrenze bleibe.
Du kannst immer angezeigt werden, das hat doch nichts mit irgendwelchen Freigrenzen zu tun.
Und auch für die Verpflichtung ein Gewerbe anzumelden gibt es keine Freigrenzen.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, also vom ersten Tag an.
Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
P.S.: Gerade hat er mir geschrieben, dass er alles zusammengetragen hat und er zu seinem Steuerberater gleich gehe und ich Post von meinem Finanzamt kriegen werde
Das sollte doch kein Problem sein:
Oben schreibst Du von der Freigrenze, also hast Du doch alles fein säuberlich versteuert.
Man muss mehrere Aspekte sehen ob es als privat oder gewerblichen Verkauf handelt, dazu fehlen uns Informationen.
Die Frage ist, ob Du wirklich privat oder gewerblich handelst.
In der Regel, erkennt man privat Handelnde daran, dass sie jeden Artikel nur ein Mal eingestellt haben.
Und da muss man bei der Steuer auch nichts angeben!
Egal ob Du eine GraKa oder einen Lamborghini versteigerst.
Genaueres ist hier nachzulesen:
ja, dann bekommst halt Post, nur die rechnen ja auch nochmal nach.
fürs laufende Jahr kannst sicher noch Gewerbe anmelden; du bist ja erst jetzt an der Freigrenze
das kommt drauf an, ob es denn Gewerbe ist oder nur "ich verkaufe ab und zu etwas". die Grenzen sind da fließend
Die angesprochenen Freigrenzen beziehen sich ausschließlich auf den steuerrechtlichen Aspekt, nicht auf den gewerberechtlichen.
Und die Höhe der Einnahmen spielt für die Pflicht zu einer Gewerbeanmeldung überhaupt keine Rolle.
Für die Verpflichtung ein Gewerbe anzumelden gibt es keine Freigrenzen.