Fahrschule Kosten zurückverlangen?
Hallo,
Ich habe mich im Februar bei einer Fahrschule angemeldet und dort alleTheoriestunden abgelegt und auch einige Fahrstunden genommen, allerdings nur Übungsfahrten. In der ersten Fahrstunde kam ich mit dem Lehrer leider gar nicht zurecht, er hat mich geschimpft, weil ich mich nicht schnell fahren getraut habe und noch nicht perfekt gefahren bin, aber wer kann auch bei der ersten Fahrstunden perfekt fahren? Dann kann ich ja gleich Prüfung machen.... Jedenfalls habe ich mich mit ihm dann gestritten und ich bekam einen neuen Fahrlehrer der Fahrschule. Jetzt sagt mir jeder, dass er mich abzockt, weil ich zwar 8 Übungsfahrten habe aber noch keine Sonderfahrt machen darf. Jetzt möchte ich nurnoch nächste Woche die Theorieprüfung machen und dann die Fahrschule wechseln. Kann ich dabei dann die Kosten für die Sonderfahrten zurück verlangen? Diese habe ich gleich bei Anmeldung bezahlt, allerdings habe ich keine einzige Sonderfahrt gemacht. Danke für eure Hilfe!
4 Antworten
Wann du Sonderfahrten absolvieren kannst, bestimmt der Fahrlehrer. Wenn er der Meinung ist, dass du noch nicht auf die Autobahn darfst, ist das eben so.
Es nützt auch nichts mit dem Fahrlehrer zu streiten. Letztlich hat es das zu entscheiden.
Ich habe mich auch nicht mit dem Fahrlehrer gestritten, der meinte, dass ich noch keine Sonderfahrt machen kann sondern mit dem, der meinte, dass ich bei der ersten Fahrstunde schon besser fahren können sollte. Der hat mir nichtmal erklärt, wie man die Kupplung richtig bedient, wie man gut rückwärts einparkt, das sollte ich aber schon alles können (mein neuer Fahrlehrer hat mir das dann alles erklärt). Und dann sagte er auch Sachen wie "mein 6 jähriger Enkel würde dich sogar auslachen" und ich glaube sowas muss ich mir nicht gefallen lassen
Nicht verbrauchtes Geld kann natürlich zurück gefordert werden.
Die Übungsfahrten hast du bezahlt?
Du bist am Anfang der Ausbildung .. da macht man noch keine Sonderfahrten . grad weil du, wie du selbst sagst, noch nicht perfekt fährst. Man möchte halt nicht mit 100 oder grad 150 mit jemanden fahren der grobe Fehler macht. ;) Ein Fahrschulwechsel wird dich ausser Mehrkosten nicht wirklich was bringen. Der Schnitt der Übungsfahrten liegt bei ca 20.
Du kannst für bereits erbrachte Leistungen keine Rückerstattung verlangen.
Richtig! Ich kam damals auch nicht mit meinem Fahrlehrer klar und habe die Fahrschule gewechselt. Meine neue Fahrschule hat dann die Unterlagen der alten Fahrschule angefordert und das Thema war durch.
Nicht erbrachte Leistungen kannst Du zurück fordern.
Nein, kannst Du nicht. Und Du musst bei der neuen auch Anmeldegebühren zahlen. Und vielleicht bist Du noch nicht so gut, dass Du Sonderfahrten machen kannst.
Jetzt sagt mir jeder, dass er mich abzockt
Nein, ich zum Beispiel nicht. Ich sage, dass es teurer wird, wenn Du jetzt wechselst.
Ja, das ist klar. Aber ich habe ja auch noch keine Sonderfahrt gemacht, aber schon dafür bezahlt. Heißt, dass die Leistung ja nicht erbracht ist, oder?