Erfahrungen mit begleiteten Umgang?

6 Antworten

Das Jugendamt macht begleiteten Umgang oft nicht selbst, sondern verweist z.B. an lokale Erziehungsberatungsstellen. Und auch nicht auf Wunsch von Müttern oder Vätern. Es wird schon genau geguckt, ob er sinnvoll ist oder nicht.

Ich habe öfters "begleiteten Umgang" angeleitet. Natürlich nur alleine mit dem Kind und dem Elternteil, der das Kind sehen soll. Meist ist es der Vater. Die Mutter schicke ich währenddessen weg. Sie kann dann einkaufen gehen oder spazierengehen oder zum Friseur, was auch immer.

Es bringt nichts, wenn beide Eltern dabei sind, und dann die Mutter mit Adleraugen in der Ecke sitzt und den Vater mit Blicken erdolcht. Er soll schon die Gelegenheit bekommen, seinen eigenen Kontakt zum Kind zu finden, ohne die Mutter. Außerdem bekommt das Kind immer die gespannte Atmosphäre zwischen den Eltern mit. Die Kinder sind dann unsicher, weil sie buchstäblich zwischen zwei Stühlen sitzen.

Wenn ein Elternteil darauf besteht, bei dem begleiteten Umgang dabei zu sein, lehne ich das Ganze ab und verweise zurück an das Jugendamt oder das Familiengericht. Da bin ich ganz konsequent. Ich stelle hier die Bedingungen.

So ein begleiteter Umgang dauert nicht, bis das Kind 18 ist. Ich mache gewöhnlich maximal 10 Termine, meistens nur 5. Der Umgang ist dazu da, um das Kind und - in diesem Fall - den Vater wieder einander anzunähern, eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Ich bespreche mit den Eltern, ,meist getrennt, da sie sich sonst in die Haare bekommen, die Modalitäten des begl. Umgangs und ich erwarte, dass der Vater auch Spielsachen mitbringt oder Malsachen, weil er sich ja mit dem Kind beschäftigen soll. Die Mutter wird für die Dauer des begleiteten Umgangs weggeschickt.

Nach dem Kontakt, bei dem ich nicht ständig daneben sitze!, bespreche ich dann mit dem Vater, was schwierig war, was gut war, wie er sich vielleicht etwas anders mit dem Kind beschäftigen soll. (Ich hatte mal einen Vater gehabt, der wirklich völlig "uncharmant" war, das Kind sofort erziehen wollte und sich wunderte, warum das Kind ihn nicht mochte. Ich habe dann Erziehungsberatung mit ihm gemacht.)

Wenn es gut läuft, lockere ich die Begleitung von Stunde zu Stunde immer mehr. Es kommt nicht selten vor, dass ich Vater und Kind dann auf den Spielplatz schicke oder ins Eiscafé und nur noch sage: "Viel Spaß und seien Sie dann bitte um 17 Uhr zurück."

Viele Eltern stellen sich unter begleitetem Umgang einen beaufsichtigten Umgang vor. So etwas lehne ich grundsätzlich ab und verweise auf das Jugendamt. Ich beaufsichtige nicht, da ich voraussetze, dass der Vater dem Kind nichts tut.

Es gibt Fälle von beaufsichtigtem Umgang, aber so etwas mache ich nicht. Z.B. sollte ich mal einen Umgang anleiten von einem Pakistani, der glaubhaft gedroht hatte, das Kind mit in die Heimat zu entführen. Das habe ich abgelehnt, da ich so eine Entführung sowieso nicht hätte verhindern können. Ich habe den Fall an das Jugendamt zurückverwiesen.

Es gab den Fall, wo der Vater das Kind missbraucht hatte. Er sollte zwar den Kontakt haben, aber streng beaufsichtigt. Auch das habe ich abgelehnt. Das ist Sache des Jugendamtes.

An die Fragestellerin: in deinem Fall würde ich mit dem Jugendamt sprechen, ob der begleitete Umgang vielleicht sinnvoll ist. DAs Kind ist noch sehr klein, ihr habt auch offensichtlich keine klaren Besuchsregelungen vereinbart und vielleicht hat der Vater auch wenig Wissen, was er mit seinem kleinen Kind anfangen soll.

Ich habe aber viele Mütter kennengelernt, die den begleiteten Umgang haben wollten, weil der Vater anders mit dem Kind umging, als sie das für richtig hielten. So nach dem Motto: "Passen Sie bitte auf, dass er mit dem Kind richtig umgeht." Solange aber keine Gewalt gegenüber dem Kind im Raume steht, ist dies kein Grund für begleiteten Umgang. Sie ist ja nicht die Besitzerin des Kindes, die alleine entscheidet, was für das Kind gut ist und was nicht.

  1. Sprich mit dem Jugendamt
  2. Vereinbart mit Hilfe des Jugendamtes klare BEsuchtskontakte.
  3. REgelt die Übergabe des Kindes. Wenn der Vater sich nicht benehmen kann und du Angst hast, dann hol dir eine Freundin zu Hilfe oder lass die Übergabe vom Opa, Onkel, Tante...etc machen, so dass ihr euch praktisch gar nicht persönlich gegenübersteht.

das kind kennt seinen vater, daher braucht es keinen betreuten umgang. entwirf eine umgangsvereinbarung:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung jede woche
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen urlaub.

lass ihm das zukommen in zweifacher unterschrift und bitte um rücksendung innerhalb von 14 tagen von einer vereinbarung. danach gilt umgang als vereinbart. er holt das kind zum termin ab und du übergibst ihm eine tasche mit wechselsachen, windeln, pflegeprodukten und wenn nötig medikamente. dazu das kind und schönen tag und bis später zur verabredeten übergabe. kind raus, tasche raus und tschüss.

dann musst du nicht daneben hocken, er bekommt feste termine und ob er die einhält ist sein problem. wenn er innerhalb von 15-30 min. nach termin nicht erscheint, gehst du über zur tagesplanung b und sein umgang findet nicht statt. wenn er fragen hat, kann er gerne zum elterngespräch beim jugendamt mit dir zusammen erscheinen. dann gibts eine mediation zur thematik.

macht er das nächste mal stress vor der tür oder schreit rum, dann ruf die polizei und lass ihn weg bringen.

einen betreuten umgang kannst du nicht beantragen. der kann in ganz seltenen und gravierenden fällen nur gerichtlich angeordnet werden. du nennst dafür keinen einzigen grund.

Kathleenchen25 
Fragesteller
 14.03.2018, 19:58

Ich gebe mein 12 Monate altes Kind nicht über Nacht weg und schon gar kein ganzes Wochenende... dieser Mann ist für meinen Sohn ein wildfremder Mensch... das ich ihn irgendwann auch über Nacht abgeben muss ist klar, aber noch nicht jetzt... nicht von 0 auf 100

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Hallo, anscheinend kann das Jugendamt einen betreuten Umgang anordnen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuter_Umgang

Ich finde es sehr gut, dass Du in eine solche Richtung denkst, denn: Es gibt (leider) eine Menge Fälle, in denen wütende, getrennt-lebende Väter nicht nett zu ihren Kindern sind/waren.

Wenn Du bei diesen Treffen ein schlechtes Gefühl hast: Dann hör auf Dein Gefühl!!! Euer Kind ist noch zu jung um Dir zu erzählen, was wirklich los ist, wenn es mit dem Vater alleine ist.

Also Dein erster Gang ist zum Jugendamt. Es wäre gut, wenn Du ein paar Beispiele hättest, warum Du es nicht gut findest, wenn Dein Ex das Kind alleine hat.

Solche Beispiele wären zum Beispiel: Das Kind war vestört, übermüdet, ausgehungert, ausgekühlt nach dem letzten Besuch beim Papa.

Kauf Dir ein Schulheft und lege eine Liste an mit Ereignissen: An welchem Tag hat sich der Papa um wie viel Uhr gemeldet und wollte das Kind wann sehen? Wie war er drauf, was hat er gesagt oder geschrien? Hat er gedroht?

Auch wenn es für diese Ereignisse meist keine Zeugen geben wird, so nehmen Behörden solche detaillierten Listen doch recht ernst, habe ich festgestellt.

Alles Gute!

Kathleenchen25 
Fragesteller
 16.02.2018, 13:44

Vielen Dank, dass ist wirklich eine sehr hilfreiche Antwort

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Betreuter Umgang findet im.Jugendamt statt - aber da sehe ich in deinem Fall keine Chance da er ja dem Kind nix tut - nur ihr Erwachsenen nicht funktioniert als Eltern.

Du machst einen Termin mim Jugendamt aus und bittest um ein Elterngespräch und lässt die Umgangszeiten vor Ort regen und Unterschreiben und daran habt ihr beide euch dann.zu halten.

Wenn ihr beide nicht klar kommt frag deine Eltern oder so ob sie dir beistehen oder das Kind übergeben sollen...

Ihr beide tragt es unbewusst auf dem Rücken des Kindes aus u das tut nicht gut

Dahika  16.02.2018, 16:17

Der "bewachte" Umgang findet immer im Jugendamt statt. Wenn also Gefahr für das Kind bestehen sollte. Meist dient aber der begleitete Umgang der Umgangsanbahnung, dem Zueinanderfinden von Vater und Kind. Und solcher (zeitweilig )begleitete Umgang wird sehr oft an die örtlichen Erziehungsberatungsstelle verwiesen.

Begleiteter Umgang im Sinne von beaufsichtigtem Umgang macht das Jugendamt als hohheitliche Instanz selbst.

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markusher  16.02.2018, 21:38
@Dahika

nein der betreute umgang findet sehr selten im jugendamt statt. das setzt kapazitäten voraus, die meist nicht gegeben sind. er findet in der regel in einer erziehungsberatung oder familienberatung statt oder in einer väterinitiative.

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Würde ja wenig Sinn machen, wenn nur ein Elternteil dabei wäre, oder?

aida99  16.02.2018, 13:09

Der Sinn von einem betreuten Umgang ist ja, dass der getrennt-lebende Elternteil mit dem Kind in Kontakt bleiben kann - aber ohne das Kind irgendwie zu gefährden.

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Dahika  16.02.2018, 16:12
@Allw1553nd3r

Natürlich bringt die Mutter das Kind. Aber dann schicke ich sie weg. Zum Einkaufen, Friseur, etc... Meinetwegen kann sie auch im Wartezimmer sitzen bleiben. Aber sie geht nicht mit ins Spielzimmer, wo der Vater gewöhnlich Kontakt mit dem Kind aufnimmt. Ohne eine Zerberus in der Ecke, der ihn mit Blicken erdolcht.

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Kathleenchen25 
Fragesteller
 16.02.2018, 13:41

Wenn du doch keine Ahnung davon hast, dann antworte doch bitte nicht, sorry! Der Sinn hinter einem Betreuten Umgang ist es Familien zu helfen die eine schwierige Situation haben, bei der die Eltern sehr stark im Streit auseinander gegangen sind, bei fällen von häuslicher Gewalt oder sonstiger Aggressionsbereitschaft.. klar muss man das Kind hinbringen..

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Allw1553nd3r  16.02.2018, 23:58
@Kathleenchen25

Ja siehste. Erst unterstellen, ich hätte keine Ahnung und dann enden mit 'naja, eigentlich stimmt es doch, was du sagst'...

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