Erbe?

10 Antworten

Wenn Dein Bruder dir seinen 1/4-Anteil an dem Haus schenkt, würde für Dich Schenkungssteuer (30% für alles über 20.000 €) anfallen. Ich nehme aber an, dass er Dir seinen Anteil nicht ohne Gegenleistung übertragen will. Wenn diese in etwa dem Wert des Anteils entspräche, wäre die Angelegenheit steuerlich ohne Problem für dich Für den Erwerb des Hausanteils im Rahmen einer Erbauseinandersetzung fiele für dich auch keine Grunderwerbssteuer an.

Will er Dir seinen Anteil schenken oder sollst Du ihn auszahlen? Bei letzterem müsstet Ihr Euch auf einen Betrag einigen.

Die Schenkung solltest Du notariell beurkunden lassen. Die Überschreibung des Anteils an der Immobilie muss auch über den Notar ins Grundbuch eingetragen werden.

Ihr bildet dann zu viert eine Erbengemeinschaft, wenn ihr alle das Erbe annehmt. Wenn dein Bruder das Erbe ausschlägt, dann *fällt er weg'* und wird behandelt als sei er vorverstorben. Das heißt für ihn würden im Rahmen des Eintrittsrechts (falls es die gesetzliche Erbfolge ist) dann seine Kinder die möglichkeit bekommen das Erbe anzunehmen oder ihrerseits auszuschlagen.

Wenn keine Kinder da sind, dann geht das Erbe quasi an euch und dann zu gleichen Teilen, da einfach der ganze 'Stamm' des Bruders wegbricht. Ergo: Ihr alle erbt zu 1/3.

Möglich wäre allerdings, dass dein Bruder dir, nach Annahme der Erbschaft, seinen GESAMTEN ERBTEIL verkauft oder schenkt (da halt Schenkungssteuer etc. beachten). Das geht soweit ich weiß durchaus. Damit würdest du insgesamt zu 1/2 Erbe und deine Geschwister jeweils zu 1/4.

Nein, er kann das Erbe nicht an einen einzigen abtreten. Wenn, dann muss er das Erbe ausschlagen und es wird unter allen aufgeteilt.

Wenn er es annimmt und dann an Dich übergibt (schenkt) fällt evtl. Schenkungssteuer an - der Freibetrag unter Geschwistern liegt bei gerade mal 20000 Euro.

Nein ..so einfach ist das nicht.

Er müsste die Erbschaft ausschlagen, dann bekommt aber jeder 1/3

Andernfalls erbt er und könnte das Geld dir schenken, was vermutlich Schenkungssteuerpflichtig wäre, da die hohen Freibeträge nur für Kinder gelten (je 400.000€)