Emailwerbung mit Adressen aus Gelben Seiten an Firmen legal?
Ich habe mir aus den Gelben Seiten Emailadressen von verschiedenen Firmen herausgeschrieben. Ich möchte diesen Firmen eine Email schreiben. Diese Email enthält ein Angebot, dass den Firmen eine Tippgeberprovision verspricht, wenn sie mir einen Auftrag als Immobilienmakler zukommen lassen. Ist das legal? Ich habe gehört, dass es nicht erlaubt ist , die Emailadressen direkt aus dem Impressum der Firmen zu kopieren, aber das herausschreiben aus den Gelben Seiten erlaubt sei. Wie denkt ihr darüber?
4 Antworten
Egal woher Du die Emailadressen hast. Solche Werbemails sind illegal
Maßgeblich ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009 (Az. I ZR 218/07), worin die Möglichkeiten der Direktwerbung stark eingeschränkt wurde. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Zusendung einer einzigen Werbe-E-Mail an ein Unternehmen – ohne die vorherige Einwilligung – schon unzulässig sein kann. Die Juristen sprechen in diesem Fall von einem „unmittelbaren Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“, den das Durchlesen und Aussortieren unerwünschter E-Mails bedeute. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung war, dass der Arbeitsaufwand zur Sichtung und Löschung der E-Mails die betroffenen Unternehmen Zeit und Geld kostet.
Quatsch nicht per Mail, sondern nur per Post!!!
Zitat aus dem o. g. Link:
Macht es einen Unterschied, ob die Empfänger der E-Mails private Endkunden (B2C) oder Unternehmer (B2B) sind?
Die Meinung viele meiner Mandanten zu dieser Frage: Aber Unternehmer darf ich doch problemlos auch ohne double opt per Werbe-Mail oder Newsletter in anschreiben!
Auch wenn sich dieser Irrtum hartnäckig hält, das ist nicht erlaubt. Auch Unternehmern dürfen Sie nicht unaufgefordert Ihre Waren oder Leistungen per E-Mail anbieten, sonst droht eine Abmahnung. Wobei viele Unternehmen aus wirtschaftlichen Überlegungen abwägen zwischen den Koste einer Abmahnung und der Reichweite einer Unterlassungserklärung bzw. einstweiligen Verfügung und dem (erhofften) Erfolg einer Mailing-Aktion.
Ist das legal?
Einfach Frage, einfache Antwort: Nein.
Es ist egal, woher Du die Adressen hast. Eine Kaltakquise ist auch im B-to-B verboten, wenn die angebotene Leistung nicht im direkten geschäftlichen Zusammenhang mit Angesprochenen steh.
Als Gewerbetreibender darfst du natürlich auch andere Firmen mit Werbung anschreiben. Du musst dich aber nicht wundern, wenn du darauf keine Resonanz bekommst
Das wichtigste Wort fehlt hier: man darf Firmen per Post anschreiben aber nicht per eMail!!!! Als Experte müsste Sie das wissen!!!
Zitat aus dem o. g. Link:
Macht es einen Unterschied, ob die Empfänger der E-Mails private Endkunden (B2C) oder Unternehmer (B2B) sind?
Die Meinung viele meiner Mandanten zu dieser Frage: Aber Unternehmer darf ich doch problemlos auch ohne double opt per Werbe-Mail oder Newsletter in anschreiben!
Auch wenn sich dieser Irrtum hartnäckig hält, das ist nicht erlaubt. Auch Unternehmern dürfen Sie nicht unaufgefordert Ihre Waren oder Leistungen per E-Mail anbieten, sonst droht eine Abmahnung. Wobei viele Unternehmen aus wirtschaftlichen Überlegungen abwägen zwischen den Koste einer Abmahnung und der Reichweite einer Unterlassungserklärung bzw. einstweiligen Verfügung und dem (erhofften) Erfolg einer Mailing-Aktion.
Hallo..Vor dem Versand eines Newsletters oder dem Anlegen einer Mailingliste benötigen Sie als Unternehmer erst einmal die Daten der Nutzer, die Sie anschreiben wollen. Das klingt erst einmal banal. In der Praxis ist es aber gar nicht so einfach, 5.000 oder 10.000 E-Mail-Adressen einzusammeln, deren Empfänger sich im Idealfall auch noch für Ihr Produkt oder ihre Dienstleistung interessieren. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
2. Newsletter und double opt inEine Möglichkeit ist es, einen Newsletter anzubieten, in den sich der Kunden eintragen kann. Hier ist wichtig, dass Sie IMMER eine Einwilligung des Empfängers einholen müssen. Dazu müssen Sie sich in Deutschland streng an die Vorgaben des double opt in (doi) Verfahrens zu halten. Der Empfänger erhält dabei zuerst eine Bestätigungsmail mit einem Link. Erst wenn er diesen Link anklickt ist der Newsletterversand erlaubt.
Wichtig: Bereits eine einzige E-Mail, die ohne Einwilligung verschickt wird, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.
https://www.e-recht24.de/artikel/marketing-seo/8011-newsletter-marketing-werbemails-abmahnung.html
LG Sky..💥💥💥
Direktwerbung ist nur gegenüber VERBRAUCHERN verboten. B to B Werbung ist selbstverständlich erlaubt