Elterngeld?
Hallo Ihr lieben,
ich habe Elterngeld beantragt, für die nächsten 12 Monate. Maßgeblich ist dabei das Einkommen der letzten zwölf Monate. Nun habe ich einen Schreiben erhalten, worin steht, dass ich in drei Monaten, der 12 Monate, Einkommensersatzleistunge (Kurzarbeitergeld) erhalte habe. Ich war in den, erwähnten drei Monaten, jeweils eine Woche auf Kurzarbeit (nicht Corona bedingt). Nun meine Frage, werden jetzt die drei Monate gar nicht angerechnet oder nur die insgesamt drei Wochen nicht ?
Vielen dank !
1 Antwort
Einkommensverluste, die du zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 wegen der Corona-Pandemie erleidest, kannst du, wenn du möchtest, bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen und stattdessen das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt.
Es würden also die kompletten drei Monate nicht berücksichtigt, sondern der Berechnungszeitraum drei Monate nach vorne verlegt.