Elterngeld?

1 Antwort

Einkommensverluste, die du zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 wegen der Corona-Pandemie erleidest, kannst du, wenn du möchtest, bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen und stattdessen das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt.

Es würden also die kompletten drei Monate nicht berücksichtigt, sondern der Berechnungszeitraum drei Monate nach vorne verlegt.