Einstiegsgeld?

2 Antworten

Wie oft denn noch ?

Das muss individuell entschieden werden, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Das Pendant zum Einstigsgeld beim Arbeitslosengeld heißt Gründungszuschuß.

Er wird jedoch meines Wissens nach nur bei Existenzgründungen gewährt, und nicht bei der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.