Eingruppierung bei Wechsel in den öffentlichen Dienst?

3 Antworten

das kann dir hier keiner kompetent beantworten, es fehlen Informationen; geh zum Personalrat deiner gewünschten Dienststelle, oder, falls du Verdi-Mitglied sein solltest, geh vorsorglich zum Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft, zwecks Rechtsberatung.

Nein müssen sie nicht. Deine Entgeltgruppe richtet sich nach der Entgeltordnung. Deine Erfahrungsstufe mit Berufserfahrung mindestens die 2. Alles darüber hinaus, obliegt deinem Verhandlungsgeschick beim Vorstellungsgespräch und der Dringlichkeit für die Besetzung der Stelle.

Ich würde maximal mit der 3 rechnen.

Das würde ich an Deiner Stelle als Bedingung fordern. Nur so kannst Du bei der Eingruppierung was erreichen.