Einführungsphase versetzung (NRW?

2 Antworten

8. Gibt es bei Nichtversetzung am Ende der Einführungsphase die Möglichkeit einer Nachprüfung?

Schülerinnen und Schüler können am Ende der Einführungsphase im Falle einer Nichtversetzung in einem Fach, in dem mangelhafte Leistungen erbracht wurden, eine Nachprüfung ablegen, wenn sie durch die Verbesserung dieser einen mangelhaften Leistung die Versetzungsbedingungen erfüllen. Bei der Wiederholung der Einführungsphase entfällt die Möglichkeit der Nachprüfung.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/FAQ-Oberstufe/index.html

Das ist das, was ich gefunden habe. Das Ministerium hält sich anscheinend bedeckt, was genauere Infos zu den benötigten Leistungen/den exakten Noten angeht. Jedoch müssten dir deine Lehrer darüber Auskunft geben können - die Schule muss die genauen Regelungen haben.

Es wäre hilfreich für zukünftige Fragen, wenn du sie dir geben lassen und hier mitteilen würdest. :-)

Ja du wirst verstetzt, wenn du deine 5 mit einem Hauptfach ausgleichen kannst. In diesem musst du mindestens eine 3 haben. Nebenfächer zählen leider nicht. Als Nebeninfo: Du wirst genau dann nicht versetzt, wenn du entweder zwei Fünfen hast, oder wenn du eine Fünf hast und kein Ausgleichsfach hast. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)


TommoTomlinson 
Fragesteller
 14.04.2015, 12:32

Danke für die Antwort! :) Gilt englisch noch als Hauptfach?

0
spinne210  12.06.2018, 19:15

Quatsch mit Soße! Wenn derjenige 11 Fächer hat, sind nur 10 anrechenbar und dann braucht er keinen Ausgleich! Einfach mal den Mund halten, wenn man keine Ahnung hat. Sowas hilft nicht weiter.

0