Einberufungsbefehl erhalten (Österreich)?
Hallo!
Ich bin derzeit Schüler und in der Abschlussklasse (Matura) und hab einen Einberufungsbefehl erhalten für den Sommer paar Wochen nach Abschluss der Matura und der letzten Klasse.
Nun ist meine Frage, was wenn ich die Klasse nicht schaffe und das Jahr wiederholen muss oder Herbstprüfungen hab?
Wie kann ich dann diesen Grundwehrdienst aufschieben beziehungsweise wo muss ich mich melden um das zu machen? Ich kann ja noch nicht fast 1-2 Monate vorher jetzt Bescheid wissen ob ich es schaffe oder nicht also kann ich sie jetzt auch nicht direkt informieren.
Danke im Vorraus!
2 Antworten
Ganz einfach:
In der Schule holst du dir jetzt eine Schulbesuchsbestätigung
(ob du sie schlussendlich brauchst oder nicht ist aktuell irrelevant).
Wenn du diese hast und befürchtest das du jetzt schon einen Einberufungsbefehl erhältst, kannst du damit sofort belegen das du noch in der Schule bist.
Solltest du das Jahr wieder hohlen müssen, rufst du im Militärkommando + Bundesland an und sagst du müsstest ein Jahr wiederholen.
Wenn du eine Herbstprüfung hast musst du das sowieso melden sofern, da sich so beide Seiten zeit und Probleme ersparen.
Wenn du die Matura schaffst und schon weist wann die Matura reise ist, dann solltest du ebenfalls im Militärkommando + Bundesland anrufen und um einen Aufschub bis zum Abschluss der Reise bitten. (Das machen viele nicht und die haben dann Probleme weil sie ja der Meldepflicht nicht nachgekommen sind).
Lg
In analoger Anwendung deutscher Vorschriften würdest Du bis zur Erlangung der Matura bzw. bis zum Schulabbruch auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden. Falls Du die Schule abbrichst und übergangslos eine 1. Berufsausbildung/Lehre beginnst, könntest Du bis zum Ende der Lehre zurückgestellt werden, falls Du keine Fachhochschulreife erworben hast.
Auf jeden Fall musst Du für einen Widerspruch die im Bescheid angegebenen Fristen beachten. Du kannst der Behörde vorab eine Schulbescheinigung schicken und auf eine unsichere Terminlage hinweisen. Wenn Du den Abschluss nicht schaffst, könnte dann ein neuer Zurückstellungsgrund, nämlich ein weiteres Schuljahr bis zur Matura, entstehen. Falls Du aber schon die Fachhochschulreife erworben hast und die Schule verlässt, gibt es keine Zurückstellung für eine Berufsausbildung/Studium.
Diese Auskünfte unter Vorbehalt. Vor 45 Jahren habe ich solche Anträge bearbeitet.
So ist es. Ich gehe davon aus, dass die Wiederholung der letzten Klasse ein Einberufungshindernis ist. Bei uns heißt das Zurückstellungsgrund, weil die Einberufung für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
Im Einberufungsbefehl steht das der Brief seine Rechtsgültigkeit verliert wenn ein rechtliches Einberufungshinderniss bevor steht. Heißt also wenn ich wiederholen sollte einfach die Bestätigung an die zuständige Behörde übermitteln und somit sollte es weiter aufgeschoben werden?