Erbe ausschlagen vom Onkel?

2 Antworten

Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge müssen beide die Erklärung abgeben. Der Vater kann das aber auch in einem separaten Termin machen. Zur Ausschlagung beim gemeinsamen Sorgerecht wird vermutlich ohnehin noch die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein.

Isseta361 
Fragesteller
 02.11.2019, 20:07

Vielen Dank erstmal für die Antwort , was hat es mit dieser familiengerichtlichen Genehmigung auf sich? Ich habe da keine Ahnung

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Ronox  02.11.2019, 20:46
@Isseta361

Für die Ausschlagung einer Erbschaft benötigt man die familiengerichtliche Genehmigung. Im Grundsatz. Eben aber nochmal im Gesetz nachgelesen und festgestellt, dass auch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge die Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn der Anfall an die Kinder erst infolge der eigenen Ausschlagung eintritt, § 1643 II BGB. Also genügt es, wenn beide Eltern die Ausschlagung für die Kinder erklären.

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