Erbe ausschlagen - minderjähriges Kind
Hallo,
und zwar folgendes:
Ich habe einen Brief vom Nachlassgericht bekommen...möchte jedoch das Erbe ausschlagen. Nun ist es ja so, dass wenn ich ausschlage meine Tochter auch Post bekommen müsste... Ich möchte nächste Woche aufs Nachlassgericht fahren und für meine Tochter ebenfalls gleich das Erbe mit ausschlagen, da es sich soviel ich weiß um Schulden handelt.
Nun habe ich von einer Freundin gehört, dass es im Internet ein Formular geben soll , welches ich für mein Kind das Erbe mit ausschlagen kann, wo man die Unterschrift von beiden Elternteilen braucht. Und ich würde gern dieses Formular mit zum Nachlassgericht nehmen...damit ich nicht 2x hin muss
Ich weiß, dass ich das gerade bißchen schlecht erklärt habe...aber ich weiß nicht so richtig wie ich es in Worte fassen soll..
LG Yunika
4 Antworten
Zunächst wäre Antrag auf Nachlassverwaltung deutlich zielführender, um dich und dein/e Kind/er aus Schuldenhaftung zu nehmen.
Eine spätere Anfechtung einer Ausschlagung dringt nämlich nicht durch, wenn man auf Vermutungen hin oder wg. mangelhafter Prüfung ausschlägt und dann Bargeld im Wäscheschrank oder schweizer Konten offenbar würden :-O
Dann genügt eine Vollmacht des Kindsvaters bzw. Sorgeberechtigten völlig, um für sein gemeinsames Kind wirksam Erklärungen abzugeben - jedes Gericht verwendet nämlich andere Formulare und nimmt auf denen persönliche Erklärungen zur Ausschlagung an :-O
Schliesslich übernimmt das auch jeder Notar rechtssicher und zielführend.
G imager761
Danke, aber ich suche direkt einen Vordruck-also ne PDF..aber wenn es da nix gibt...hmm nehme ich deins
Jetzt habe ich etwas gefunden zum Ausfüllen und Ausdrucken:
http://www.anwaltonline.com/familienrecht/formulare/erbausschlagung.html
oh das ist doch schon was, vielen lieben dank dafür :-)
Gern geschehen.:-)))
Okay und wo ist jz das Problem ???
Ich suche das Formular... das ist mein Problem, mein Freund Google findet das Formular nicht.
Du kannst Dir die Formulierung ja als Vorlage nehmen.
Eine PDF Datei ist für Dich und das Kind nicht zu finden....