Ebay-Verkäufer meldet dass die Ware beschädigt ist, was jetzt?
Hallo,
ich habe letzens bei Ebay einen Artikel verkauft. Nun meldet der Käufer, dass dieser Beschädigt ist und möchte sein Geld zurück.
Ich habe den Artikel im November 2022 über eine pre-order gekauft und im Dezember 2023 habe ich diesen erhalten. Schon vor dem Erhalt des Artikels war mir klar, dass ich diesen verkaufen werde, also habe ich das Paket erst garnicht geöffnet sondern direkt auf Ebay hochgeladen.
Der Artikel wurde schließlich Anfang März diesen Jahres an einen Käufer in Griechenland geschickt. Dieser meldet nun, dass der Artikel beschädigt ist und er mir demnächst Bilder zukommen lässt. Zudem hat der Käufer angegeben, dass die Verpackung keine großen Schäden von außen aufweist und lediglich der Artikel, also der Inhalt, beschädigt ist.
Leider habe ich beim Versenden den Fehler gemacht und die Haftung von bis 500€ gewählt obwohl der Preis im 600€ Bereich ist. Leider bin ich in einer finanziell schlechten Lage und kann dem Käufer das Geld nie und nimmer zurückzahlen. Was nun?
Im Nachhinein war es sehr blöd von mir den Artikel vorher nicht zu inspizieren und zu prüfen ob dieser schon vorher beschädigt war. Da die Verpackung aber gut aussah und es keine Schäden gab dachte ich kann der Artikel innen auch nicht beschädigt sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe
7 Antworten
Du musst halt nachweisen können dass die Ware beim Versand nicht beschädigt war. Wenn du das nicht kannst hast du schlechte Karten. Lass dir die Ware zurücksenden und dann kannst du ja eine Erstattung prüfen. Geld zurück gibt's natürlich nur gegen Ware zurück.
Gebrauchte Ware solltest du natürlich auch vor dem Versand markieren damit sichergestellt ist dass du bei der Rücksendung die gleiche Ware auch wieder bekommst, das kann zum Beispiel eine absichtliche Beschädigung an einer unsichtbaren Stelle sein die du selbst hinein machst.
Das sollte natürlich auch auf den Fotos in der Verkaufsanzeige zu sehen sein.
Wieso kauft man etwas, was man weiterverkaufen will?
Handelst Du gewerblich?
Der vom Käufer reklamierte Schaden kann auch ein Transportschaden sein oder nach dem Versand eingetreten sein.
Sofern Du als Privatverkäufer dem Käufer gegenüber Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen hast, sehe ich erstmal kein Problem.
Leider bin ich in einer finanziell schlechten Lage und kann dem Käufer das Geld nie und nimmer zurückzahlen.
Das wird zu 99,9% eBay für Dich erledigen:
Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.
Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:
- Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
- Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.
Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
Im Nachhinein war es sehr blöd von mir den Artikel vorher nicht zu inspizieren und zu prüfen ob dieser schon vorher beschädigt war.
Genau das. Deine Verantwortung.
Leider habe ich beim Versenden den Fehler gemacht und die Haftung von bis 500€ gewählt obwohl der Preis im 600€ Bereich ist
Dann bekommst du von DHL gar nichts erstattet weil du gegen die AGB verstoßen hast und den Wert nicht korrekt deklariert.
Im übrigen werden die sich eh auf "mangelhafte Verpackung" berufen und die Haftung ablehnen