Ebay Kleinanzeigen sicher bezahlen?

Verofant  12.12.2023, 20:27

Hm. Was meinst du mit der Sicher-Bezahl-Funktion von Ebay...??

StageDiver10 
Beitragsersteller
 12.12.2023, 20:39

von EBay Kleinanzeigen sorry

2 Antworten

"Sicher bezahlen" gibt es nur bei Kleinanzeigen nicht aber bei eBay.

Kann es sein dass Du den Unterschied zwischen diesen beiden völlig verschiedenen Plattformen nicht kennst?

Und warum willst Du freiwillig eine Bezahlart anbieten, die nur den Käufer schützt und bei der andere entscheiden, ob und wann Du Dein Geld bekommst?


StageDiver10 
Beitragsersteller
 12.12.2023, 20:39

Ja sorry meinte natürlich EBay Kleinanzeigen, kenne den Unterschied. Diese Funktion hat der Käufer vorgeschlagen

M111evo  12.12.2023, 20:44
@StageDiver10

Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.

Und natürlich hat er das, weil er dabei als Einziger geschützt ist.

Du solltest nur Barzahlung bei Abholung oder SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten, lass Dich auf nichts anderes ein.

Kann er dann einfach das Geld und MEIN Produkt behalten

Ob er das Produkt an dich zurückschicken muß, bevor er von ebay sein Geld zurückbekommt, entscheidet ebay im Einzelfall.

Unabhängig davon kannst du den Artikel zurückfordern. Es gilt immer nach das Recht nach dem BGB.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

M111evo  12.12.2023, 20:55

Es geht mal wieder um Kleinanzeigen, nicht um eBay.

M111evo  12.12.2023, 21:02
@ronnyarmin

Ich dachte eigentlich auch, dass mit der Umbenennung besser wird.

Doch weit gefehlt...

StageDiver10 
Beitragsersteller
 12.12.2023, 20:41

Sorry was ist BGB? Und was ist wenn er es nicht zurückschickt

ronnyarmin  12.12.2023, 20:51
@StageDiver10

Das ist das Bürgerliche Gesetzbuch, die Grundlage für alle Käufe und Verkäufe. Wenn er es nicht zurückschickt, kannst du entweder von ihm den Kaufpreis einklagen, oder, dass er den Artikel zurückschickt.

M111evo  12.12.2023, 20:54
@StageDiver10

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch, darin wird das Zivilrecht geregelt.

Und die Rücksendung musst Du dann zivilrechtlich einfordern oder einklagen.

Noch ein weiterer Grund, diese Bezahlart nicht anzubieten.