Ebay Privatverkäufer hat gelogen?
Hi, ich habe mir heute eine PS3 über Ebay Kleinanzeigen gekauft. Ich habe den Verkäufer gefragt, ob die ps3 vom psn gebannt ist und er versicherte mir, dass sie vom PSN nicht gebannt sei. Jetzt steh ich Zuhause und die ps3 ist doch gebannt.
Ist das legal über das Produkt zu lügen und was kann ich rechtlich tun🤔
3 Antworten
Natürlich ist diese Lüge nicht erlaubt. Dem Gerät fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.
Somit hat das Ding einen Mangel, der in der Artikelbeschreibung nicht genannt war. Der Verkäufer hat den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Wenn er allerdings nicht kooperativ ist, wirst du um eine Klage nicht herumkommen.
Sorry da natürlich nicht soweit ich weiß. Hatte ich überlesen. 👍
Wäre mir fast auch passiert. In der Überschrift steht was andere als im Text... 🤔
Hier kannst Du die Rücknahme fordern, auch wenn diese wirksam ausgeschlossen wurde.
Du hast nicht bekommen, was Du gekauft hast.
Wenn er sowas wie da privat Verkauf keine Garantie und Rücknahme drinne stand (oder so ähnlich) muss er das Gerät zurück nehmen da er versteckte Mängel nicht erwähnt hat
Außerdem wäre mit dieser Formulierung die Gewährleistung gerade nicht ausgeschlossen worden.
Lediglich Sachen (Garantie, Rücknahme), zu denen ein Privatverkäufer sowieso nicht verpflichtet ist.
Er kann erst mal EBay einschalten und Käuferschutz beantragen. Da bekommt er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sein Geld wieder zurück. Den Anwalt kann man dann immer noch bemühen in letzter Instanz.