Bei Ebay Kleinanzeigen PC zusammenbauen anbieten?


13.04.2020, 11:28

Die Meinungen gehen hier von "absolut kein Problem", über "private Haftpflichtversicherung wäre gut", bishin zu "du kannst abgemahnt werden etc."

Was denn nun? Es kann nur eine richtige rechtliche Lage geben.

10 Antworten

das geht solange gut bis mal was kaputt geht und wer zahlt / Haftet dann dafür ? ob du das dann kostenlos gemacht hast oder nicht spielt dann keine Rolle.

auch warum sollte man was kostenlos anbieten ?


LimoZitrone4K 
Fragesteller
 13.04.2020, 10:54
  1. Weil man helfen will.
  2. Weil es evtl. eine Gefälligkeit ist und da die Haftung fast ausgeschlossen ist.
0

Das ist tatsächlich eine Graue Zone im Arbeits- und Steuerrecht. Es gibt zwar Gefälligkeitsgrenzen und ähnliche Richtlinien, die passen aber für Deinen Fall nicht. Auch eine ehrenamtliche Mitarbeit passt hier nicht. Abgesehen von ebay KAZ und deren Richtlinien könnte das Finanzamt durchaus Schwarzarbeit unterstellen. Und wenn da nur einer Deiner Kunden angibt, dass er Dir eine kleine „Spende“ hat zukommen lassen, dann hast Du Ärger. Und: Du kannst die Gewährleistung in dem Fall nicht ausschließen. 

Du bekommst eine Abmahnung von der Konkurrenz, die das nicht unentgeltlich macht ?

Wer macht das schon ohne Bezahlung ?

Melde ein Gewerbe an & schließe eine Betriebshaftpflicht ab für mögliche Schäden


Verstehe ich das richtig, dass du einfach Spaß daran hast, oder helfen möchtest, dass du es unentgeltlich machst?

Ich glaube, juristisch sagt man dazu "Nachbarschaftshilfe", oder so... Demnach ist es einer Person erlaubt, unentgeltlich zu helfen und ohne Haftung zu helfen. Eine Entschädigung der Fahrtkosten/Material ist erlaubt.
Ich weiß nur nicht, wie schnell das als "geschäftlich" angesehen wird (auch wenn es nichts kostet), wenn du das in größerem Stil machst (auch unentgeltlich). Dann würdest du zumindest dafür haften, wenn etwas kaputt geht.

Das andere ist: Wenn du es bei Ebay machst, hat das schon eine größere Reichweite und könnte zur Verägerung von Geschäften führen, die damit Geld verdienen. Das wäre auch nicht so gut. - Lieber irgendwo lokaler als Hilfe für Bedürftige anbieten...

Nachbarschaftshilfe = man hilft seinen Nachbarn (muss nicht unentgeltlich sein, aber für sowas schaltet man keine Anzeige);
Gefälligkeit = außer den Nachbarn, schließt das auch Bekannte und Freunde ein (ohne Vergütung). Auch dafür schaltet man keine Anzeige.

Was dein Modell ist, wildfremde Leute ohne Vergütung helfen, weiß ich nicht. Aber Haftung kannst generell nicht ausschließen. Schon wenn du draußen jemanden aus Versehen den Lack beschädigst, dich auf jemandes Brille setzt, haftest du doch (dafür hat man die Privathaftpflicht). Lässt jemandes PC fallen, du haftest. Die Frage wäre ob die Privathaftpflicht da reicht.