E scooter ohne Kennzeichen?
Hey Leute,
Am Freitag möchte ich mit meinem Freund raus gehen und meinen E Scooter mit nehmen.
Doch das Problem ist, dass ich keinen Kennzeichen habe.
Ich habe im Internet bisschen recherchiert und habe gelesen, dass wenn der E Scooter nicht über 20 kmh fahren soll nicht so schlimm wäre.
Stimmt das?
Ich sehe viele Leute in S Bahnen deren E scooter mit nehmen ohne Kennzeichen oder auch draußen was auch immer.
Würde ich probleme bekommen?
2 Antworten
Ich habe im Internet bisschen recherchiert und habe gelesen, dass wenn der E Scooter nicht über 20 kmh fahren soll nicht so schlimm wäre.
Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h müssen versichert sein.
Würde ich probleme bekommen?
Siehe §6 PflVG:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich habe im Internet bisschen recherchiert und habe gelesen, dass wenn der E Scooter nicht über 20 kmh fahren soll nicht so schlimm wäre.
Da hast Du falsch recherchiert:
Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen die E-Roller nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Quelle: https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/e-scooter-e-roller-versicherung-45244
Ebenso wie E-Scooter ohne Straßenzulassung Strafe nach sich ziehen, gilt dies für die Nutzung des Rollers im öffentlichen Straßenverkehr ohne Versicherung. Als Halter eines E-Scooters mit einer Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h musst Du eine Versicherung abschließen, sonst drohen 40 Euro Bußgeld.
Quelle: https://microscooter-shop.de/blogs/e-scooter-guide/e-scooter-strafe
Schieben und tragen darfst Du ihn aber.
Als Halter eines E-Scooters mit einer Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h musst Du eine Versicherung abschließen, sonst drohen 40 Euro Bußgeld.
Wegen derlei schwachsinnigen Behauptungen taugen Internetseiten - oder wie hier gar Internetshops - nicht zur Beantwortung von Rechtsfragen.