Dürfen Spesenabrechnungen während der Arbeitszeit ausgefüllt werden?

6 Antworten

Die Spesenabrechnung dient der Abrechnung dienstlich durchgeführter Tätigkeiten. Somit wird diese auch während der Dienstzeit ausgefüllt. Es handelt sich hier um von dir erbrachter Vorleistung zu Gunsten des Arbeitgebers...

Du kannst es allerdings auch zu Hause machen und die Zeit in der Spesenabrechnung aufführen ... ;o) ...

Wobei ich dir hier kein Gesetz o.ä. nennen kann. Es handelt sich um einen gesunden Menschenverstand...

Spesen sind naturgemäß Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen und auf deren Ersatz ein Anspruch besteht, der durch den Beschäftigen nachzuweisen ist. Das ist keine Privatsache sondern gehört m.E. zu den Arbeitsaufgaben.

So nach dem Motto "Neue Besen kehren gut". Das ist eindeutig eine Sache, die während der Arbeitszeit gemacht werden darf, die Spesen sind ja auch in Ausübung der Arbeit entstanden.

Spesenabrechnungen während der Arbeitszeit ist völlig in Ordnung. Ist doch geschäftlich.

Wir machen das in der Arbeitszeit. Ist doch dienstlich.