Drohung?
Guten Tag zusammen.
Ich habe folgendes Anliegen.
Ich bin nun seit August ausgelernt und habe bis 30.11 einen befristeten Arbeitsvertrag. Mein Chef hatte mich von Anfang an auf dem Kicker. Er wurde mir gegenüber öfters ausfallend und teils auch beleidigend. Ich habe vor einem Monat mein Arbeitszeugnis verlangt, was ich aber immernoch nicht (auch nach mehrmaligem Nachfragen) erhalten habe.
Da ich mich ja um einen neuen Job kümmern muss, benötige ich dieses aber für einige Firmen, die das verlangen.
Kann ich dagegen rechtlich vorgehen?
Dazu schrieb er in der letzten Mail:
“Ein kleiner persönlicher Tipp: Man sieht sich immer zweimal im Leben.“
Ist das nun als Drohung gemeint?
In der gleichen Mail verhängte er ebenfalls ein Hausverbot ab dem 01.12. ohne jeglichen Grund. Ist das rechtens?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
4 Antworten
- Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO)
- Da dein Chef wahrscheinlich das Hausrecht hat, kann er dieses auch frei ausüben und jeden jederzeit Hausverbot erteilen
- Die Aussage "man sieht sich immer zwei mal im Leben" stellt an sich noch keine Drohung dar, hat aber einen bitteren Beigeschmack.
Also rechtlich wurd das keine Strafbare Drohung sein. Ist aber schon hart. Hausvervot darf man frei verteilen. Also kannst du nicht machen. Drin Arbeitszeugnis muss er rausgeben. Wie lange das dauern darf weiß ich nicht. Aber paar Wochen werden wohl ok sein.
Er muss dir ein Arbeitszeugnis ausstellen. Dazu ist er rechtlich verpflichtet
Ohne einen Grund macht keiner sowas....was könnte das also sein?