Drohung?

4 Antworten

  1. Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO)
  2. Da dein Chef wahrscheinlich das Hausrecht hat, kann er dieses auch frei ausüben und jeden jederzeit Hausverbot erteilen
  3. Die Aussage "man sieht sich immer zwei mal im Leben" stellt an sich noch keine Drohung dar, hat aber einen bitteren Beigeschmack.

Also rechtlich wurd das keine Strafbare Drohung sein. Ist aber schon hart. Hausvervot darf man frei verteilen. Also kannst du nicht machen. Drin Arbeitszeugnis muss er rausgeben. Wie lange das dauern darf weiß ich nicht. Aber paar Wochen werden wohl ok sein.

Er muss dir ein Arbeitszeugnis ausstellen. Dazu ist er rechtlich verpflichtet

Ohne einen Grund macht keiner sowas....was könnte das also sein?