Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 77%
Nein 23%

7 Antworten

Nein

Ja, oder besser nein. Niemand wird so blöd sein (sag niemals nie), zuzugeben oder festzuhalten, dass Person A weniger Geld bekommt, weil es Christ ist. Oder aus Wanne-Eikel kommt. Ansonsten steht es dem Arbeitgeber frei, die vorhandene Arbeit aufzuteilen. Auch Gehälter sind, im Rahmen der Tarife und gesetzlichen Vorgaben, frei aushandelbar. 

Ja
§§ 130, 266a

Volksverhetzung (StGB § 130)

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (StGB § 266a)

§§ 263, 291

Betrug (StGB § 263)

Wucher (StGB § 291)


tinalisatina  17.08.2021, 07:43

Einfach mal ein paar Zahlen rausgesucht, sehr schön.

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rebellinaaa95  17.08.2021, 08:43
@tinalisatina

Entweder sind die Paragraphen etwas hilfreiches für dich oder eben nicht, wenn es für dich nur “irgendwelche” Zahlen sind, dann ist es dein Problem.

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rebellinaaa95  17.08.2021, 08:46
@tinalisatina

Ein Mensch der keinen gebrauch von seinen Rechten macht sobald im Unrecht widerfährt dem kann man auch nicht helfen. Schönen Tag noch.

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tinalisatina  17.08.2021, 08:52
@rebellinaaa95

Sagen wir mal so: Keiner der von Dir rausgesuchten Paragraphen hat auch nur ansatzweise was mit der Frage zu tun. Dir auch noch einen schönen Tag.

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rebellinaaa95  17.08.2021, 08:59
@tinalisatina

Wenn es einen direkten StGB Paragraphen gegen Diskriminierung und Rassismus tatsächlich geben würde hätte ich diesen mit großer sicherheit längst gefunden und dort aufgelistet.

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rebellinaaa95  17.08.2021, 09:07
@tinalisatina

Mag sein das vielleicht irgendetwas zu Rassismus oder Diskriminierung im GG. oder BGB existiert aber höchstwahrscheinlich nichts im StGB.

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rebellinaaa95  17.08.2021, 09:11
@tinalisatina

Denn wenn ich ein passendes gegen Rassismus oder Diskriminierung kennen würde hätte ich es mit großer sicherheit aufgelistet. Daher schönen Tag noch.

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tinalisatina  17.08.2021, 09:57
@rebellinaaa95
Wenn es einen direkten StGB Paragraphen gegen Diskriminierung und Rassismus tatsächlich geben würde

Soviel zu Deiner großen Sicherheit. Deshalb macht es keinen Sinn, einfach ein paar Paragraphen daherzuschreiben, die absolut nicht passend sind. Hättest Du auch noch was von der StVO reinschreiben können.

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Nein

Beweisbarkeit?

Du hast einen Arbeitsvertrag, auf dem du den Lohn und die Arbeit akzeptiert hast. Du wirst wohl kaum eine Äußerung gehört haben wie: "Der ...... hat dunkle Haut und ist Moslem aus dem Iran, dem werde ich Christenmensch mal zeigen, wo der Dreck liegt."

Ja, könnte man (theoretisch).

Aber: Es wäre eine Frage des Beweises und die Beweisführung ist äußerst schwierig. Der Arbeitgeber kann ganz andere Gründe haben, die nichts mit der Hautfarbe, Herkunft und/oder Religion zu tun haben. Man darf nicht immer alles auf diese Kriterien schieben.

Wenn man das nachweisen kann, ja.