Diebstahl bei Retour-Paket. Was kann man machen?

3 Antworten

Du musst dich an den Händler wenden, du hast mit ihm einen Vertrag, den er erfüllen muss. Vertragspartner des Lieferdienstes ist der Händler, der muss sich mit dem Lieferdienst auseinandersetzen, das ist aber nicht dein Problem und auf die Lösung dieses Problems musst du auch nicht warten.

Abgesehen davon muss sich der Händler auch die Frage gefallen lassen, wenn so offensichtlich war, dass das Paket beschädigt oder schon mal geöffnet war, hätte er womöglich die Annahme verweigern müssen oder zumindest in Anwesenheit des Lieferdienst es öffnen müssen.


LudwigFun 
Fragesteller
 29.08.2023, 08:16

Vielen Dank,

das habe ich gemacht. Aber da passiert nichts.
Der Händler schreibt folgendes und verweist auf E-Return:

"Wir haben da leider diesbezüglich keine Handhabe, da wir nicht das Rücksendelabel bezahlt haben. Demnach haben wir keine Rechte in diesem Fall uns einzuklinken, da wir nicht der Versender des Paketes sind.

Wir raten Ihnen am Ball zu bleiben und DPD weiterhin zu Ihrem Fall zu kontaktieren. "

DPD hat mir geschrieben, dass ich das mit dem Dienstleister (E-Return) klären muss.

Der Dienstleister E-Return wiederum beruft sich auf DPD:
"Leider hat DPD mit den anhängenden Erklärungen eine Haftung ausgeschlossen. Wir haben auf das erste Schreiben noch einmal Widerspruch eingelegt und auf die Erklärung Ihres Händlers bezüglich der Retourenlasche hingewiesen, jedoch hat DPD auch diesen abgewiesen. "

Also es passiert nichts, weil keiner die Haftung bei sich sieht.

0
T3Fahrer  29.08.2023, 09:13
@LudwigFun

Aber das vermutlich kostenfreie Rücksendelabel von E-Return hast du doch über den Händler zur Verfügung gestellt bekommen, bist von ihm an diesen Anbieter verwiesen worden – nicht? Wenn das so ist, bist und bleibst du Vertragspartner des Händlers und wenn er seine Rücksendungen über den genannten Anbieter abwickelt, ist das sein Problem und er muss gucken, wer für diesen Schaden haftet, nicht dein Problem. Ich würde das höflich aber bestimmt dem Händler so mitteilen und darauf verweisen, dass du dich ansonsten juristisch vertreten lässt. Es ist ja auch kein kleiner Schaden…

0
LudwigFun 
Fragesteller
 29.08.2023, 10:16

Die Retour musste von mir bezahlt und beauftragt werden, dieser Weg über E-Return-Service (mit Rücksendeetikett und QR-Code) wurde mir von dem Händler (campuspoint) standardmäßig so vorgeschlagen. Dafür hab ich sieben Euro zusätzlich zahlen müssen. Der Retourserviceanbieter sagt, dass sie nicht haftbar sind und verweisen auf DPD, wo ich das Paket aufgegeben habe. Auch campuspoint meint, dass DPD haftbar ist. Die sagen aber nein, die anderen wären das.
Also muss ich jetzt wen einschalten, aber gegen wen?

0
T3Fahrer  29.08.2023, 10:27
@LudwigFun

Also wenn du – was ich dir raten würde – tatsächlich einen Juristen mit ins Boot holst, wird er die Verträge und AGB prüfen und dir dann sagen können, wer haften sollte.
Möglicherweise müsste tatsächlich DPD haften, wenn die E-Return nur als Vermittler auftritt, da bin ich nicht sicher. Wenn du aber bei E-Return den Rücktransport kaufst und sie das zu DPD auslagern, würde ich wiederum sagen, dass E-Return haften müsste.

0

Ich hoffe einfach mal um deinet willen, dass du einen Einlieferungsbeleg hast. Falls ja, ist das kein weiteres Problem. Jedenfalls nicht mehr deines. der Händler und der Versanddienstleister handeln das dann untereinander aus.

lg, Anna