Die Küche ist da. Leider eine andere Farbe als mit der Planerin abgemacht. Was nun?

4 Antworten

Die Kaufsache muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen!

Wenn bei der Küchenplanung eine individuelle Farbe der Fronten vereinbart wurde, sollte der gewählte Farbton (z.B. "Apfelgrün") im Kaufvertrag stehen.

Wenn es sich nicht um die richtige Farbe handelt, lässt sich der gelieferte Farbton sicher schnell im Angebot des Händlers finden.

Wie geht's weiter?

Wurde in der falschen Farbe geliefert, ist dies ein Sachmangel, den der Händler im Zuge der Nacherfüllung beheben muss.

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Melden Sie einen Mangel und fordern Sie Reparatur bzw. Nachlieferung

Dafür können Sie hier einen Musterbrief erstellen.

https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/vertraege-reklamation/gelieferte-ware-maengel-89101

Meine persönliche Meinung ist:

Fehler können passieren und passieren. Vieles lässt sich bereits schnell und einfach durch ein freundliches Telefonat mit dem Kundenservice einvernehmlich klären.

Bietet der Händler keine Lösung an, oder versucht dich zu vertrösten und hin zu halten, musst du ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags setzen.

Ausführliche Informationen findest du in den Informationen der Verbraucherzentrale.

Achtung! Der Händler hat einen Rechtsanspruch auf Nacherfüllung.

Es macht also keinen Sinn, vom Verkäufer sofort die Kaufpreiserstattung zu verlangen.

Erst nachdem die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlief kann der Käufer vom Vertrag zurück treten und Schadenersatz verlangen.

Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück und behält die mangelhafte Sache, ersteht ihm das Recht der Minderung

§ 441 BGB Minderung

(1) 1Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 2Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) 1Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. 2§ 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

Die Minderung ist maßgeblich davon abhängig, wie weit die Farben voneinander abweichen und was es den Verkäufer kosten würde für Ersatz zu sorgen.

Hallo Biinabiina,

hast du schriftlich von der Planerin wie die Farbe der Küche sein soll?

Steht im Planungsvertrag etwas anderes, als geliefert, dann ist es ein Problem des Lieferes.

Steht aber die Farbe im Planungsvertrag, dann hast du dein Ok gegeben ohne alles genau zulesen, dann hast du Pech.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Planerin anrufen und klären, wo der Fehler denn passiert ist und wie man das wieder richten kann.

Schränke mal aufbauen in der Zwischenzeit sollte kein Problem sein da diese üblicherweise nachher nicht zu sehen sind und daher keine Farbe wie die Fronten haben.

Reklamieren. Ist dein gutes Recht, du hast ja was anderes bestellt.


Biinabiina98 
Fragesteller
 12.02.2024, 15:48

Denkst du man kann nur bisschen Geld verlangen? Möchte nicht weitere 2-3 Monate ohne Küche sein

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