DHL - Sendung wurde bereits vor 2 Wochen elektronisch angekündigt?

3 Antworten

Hi,

dieser Sendungsstatus bedeutet das der Absender das Versandettikett gedruckt hat, mehr nicht.

Du müsstest Dich mal mit dem Absender in Verbindung setzen...

Gruß

PS: man kann jeden Sendungsstatus googeln...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Onlineshop, egal ob dieser Über Amazon läuft oder anders, frankiert den Tag über fortlaufend Pakete. Gegen 16:00 Uhr beziehungsweise nachmittags übergibt der Onlineshop alle Pakete i.d.R. an den Versanddienstleister. Zudem wird gegen Abend ein Tagesabschluss erstellt. Mit diesem Tagesabschluss werden elektronische Daten an den Versanddienstleister angekündigt. Im DHL Tracking wir das als „Die Sendung wurde elektronisch angekündigt“ angezeigt. Diese Ankündigungen beinhalten z.B. die Größe, das Gewicht, und das Ziel des Paketes. Nun ist es reine Spekulation, ob das Paket schon abgegeben wurde, jedoch noch nicht gescannt, oder ob es noch garnicht abgegeben wurde. Wenn dieser Status erscheint, wird die nächste Aktualisierung im Tracking nähmlich erst der Eingangsscan am Start-Paketzentrum sein. Diese Meldung (elek. angekündigt) muss jedoch NICHT bedeuten, dass das Unternehmen die Sendung wirklich bereits abgegeben hat. Zwischenfälle wie z.B. Besonders viele Pakete, ein überlasteter Abholer können dafür sorgen, dass das Paket (in seltenen Fällen) erst 2-3 Tage später abgeholt wird. Dies ist bei dir jedoch schon viel länger her... Kontaktiere den Handel nach der Sendungsquittung! Wenn diese vorhanden ist, kannst du dich an DHL wenden. Möglicherweise ist das Paket auf dem Weg zum Start-Paketzentrum verloren gegangen, wurde noch garnicht versendet, oder es wurde geklaut. Schreib doch gern einmal rein, wenn du mehr weißt, das würde mich interessieren :)

LG


Nico97153  24.11.2023, 19:28

Ich habe ein Bild bekommen vom schein von der post wo auch die sendungsnummer steht :) also müsste der verkäufer es ja abgegeben haben denke ich?

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Frag halt mal beim Verkäufer nach ob er das Paket verschickt hat.

Wenn ja, soll er einen Nachforschungsauftrag stellen.