DHL - Paket verschwunden - Unterschrift gefälscht

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Hi, Sachen gibts, die gibts garnicht. Habe einen Parallelfall gefunden. Siehe Link. Firma muß Dir neiue Komponenten zusenden. Kann sich dafpür an DHL schdlos halten. Gruß Osmond http://www.frag-einen-anwalt.de/Paket-verschwunden-DHL-lehnt-Regulierung-ab-__f58465.html Zitat: Grundsätzlich sind Sie als Händler dem Käufer – ich gehe davon aus, dass es sich um einen Verbraucher handelt – zur Erfüllung des Kaufvertrags bzw. Schadensersatz verpflichtet. Denn bei einem Versendungskauf gegenüber einem Verbraucher haftet der Händler solange, bis die Ware dem Käufer übergeben wurde. Verluste auf dem Transportweg hat also der Händler zu tragen. Sie müssen den Kaufvertrag auch unverzüglich erfüllen bzw. Schadensersatz leisten und können nicht erst abwarten, bis die Sache von der DHL reguliert ist.

Allerdings können Sie wohl DHL in Regress nehmen. In der Tat hat das OLG Düsseldorf in der von Ihnen genannten Entscheidung die Klausel für unwirksam erklärt. Denn "auch der Nachbar im engsten Sinne, der Bewohner des angrenzenden Einfamilienhausgrundstücks oder de neben der eigenen gelegenen Miet- bzw. Eigentumswohnung, ist ein Dritter, den der frachtbriefmäßige Empfänger sich nicht aussuchen konnte und mit dem ihn keineswegs zwingend eine persönliche Beziehung oder ein besonderes Vertrauensverhältnis verbindet; vielmehr ist es sowohl allgemein als auch speziell gerichtsbekannt, dass Nachbarn untereinander nicht selten gleichgültig oder sogar verfeindet sind. Nach Wahl des Frachtführers an einen solchen Dritten statt an den Empfänger zuzustellen, missachtet die berechtigten Interessen des Vertragspartners in grober Weise." Zwar wirken Gerichtsentscheidungen nur zwischen den Parteien. Da es sich aber um eine obergerichtliche Entscheidung handelt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch erstinstanzliche Gerichte sich nach dieser Entscheidung richten. Da die Klausel wohl unwirksam ist, war DHL nicht berechtigt, das Paket an den Nachbarn auszuliefern. Damit hat DHL gegen eine Vertragspflicht verstoßen und ist demnach schadensersatzpflichtig. Danach sind Ihnen die 460 €, die Sie zurück gewähren müssen, zu ersetzen.

Hallo

Auch ich habe es seid heute am eigenen leid zu spüren bekommen.

Bei Amazon bestellt, abbuchung erfolgte , Paket ging raus. Liefertermin 02.01.2013- 05.01.2013.

am 06.01.2013 schrieb ich eine mail an den Verkäufer, heute keine antwort, also griff zu Telefon Kundencenter .

Infos habe ich bekommen ,Paket ging über DHL raus und wurde an " ORGINAL Empfänger zugestellt " am 04.01.2013 um 11:17

Nur ich war zu dieser Zeit nicht zuhause und habe nix angenommen Ware im Wert von 315 € weg.

DHL Beschwerdehotline hat es aufgenommen ,sagten mir aber der Absender müsste einen Nachforschungsantrag stellen.

Also wieder den Händler angerufen , Rück ruf wird für morgen den 08.01.2013 erwartet.

ärgerlich .....

hallo domanu, also ich hatte noch glück. nun, mein händler hat das gleiche paket nochmals verschickt. mit den kosten hat man sich da aber wohl an dhl gewandt. von dem ersten "an den originalempfänger" zugestellten paket fehlt immernoch die spur.

viel glück für ihren fall

liebe grüße

Also, das einzige was ich dazu sagen kann das ist echt unverschämt und eindeutig Urkundenfälschung!!