Definiert das Völkerrecht Genozid und Kollateralschaden?

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  • Das Völkerrecht erlegt den Kriegführenden die Pflicht auf, zivile Opfer zu minimieren und unnötige Leiden zu verhindern. Kollateralschäden müssen im Verhältnis zum erwarteten militärischen Nutzen der Aktion stehen und dürfen nicht außer Verhältnis sein.

Im Beispiel von Israel: Nach über 75 Jahren Konflikt mit Palästina und mind. 11 größeren Angriffen und vielen kleinen Konflikten, steht es absolut im Verhältnis die permanente, faschistische und islamistische Bedrohung durch die Hamas "für immer" zu beenden. Der Schutz der Zivilbevölkerung (von denen 72% den Angriff der Hamas vom 07.Okt. für "gut" befunden hatten), wäre Angelegenheit der palästinensischen Regierung, im Fall vom Gazastreifen also von der Hamas. Die Hamas sagt aber, dass die Bewohner des Gazastreifens staatenlose Flüchtlinge sind und deshalb unter die Zuständigkeit der UN fallen. Die UN hat in Palästina Organisationen wie die UNRWA installiert, die nachweißlich noch das anti-jüdischen und israelfeindlichen Gedankengut der Bevölkerung weiter schüren. Durch den anerzogenen Hass kommt es zu immer neuen Angriffen aus Palästina auf Israel. Dieser Kreislauf muss beendet werden, dass würde vermutlich jedes Land dieser Welt so handhaben.

  • Das Recht auf Selbstverteidigung eines Staates ist ein Grundsatz des Völkerrechts, der einem Staat das Recht einräumt, sich und seine Bürger vor bewaffneten Angriffen zu verteidigen. Gemäß der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 51) hat ein Staat das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat Maßnahmen ergriffen hat, um den Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Die Selbstverteidigung muss jedoch notwendig, verhältnismäßig und sofortig sein.

Die UN scheint aber keine Maßnahmen zu ergreifen, um eine langfristige Lösung des Konflikts zu ermöglichen, die Hamas zu verhindern und die Stabilität zu erhöhen. Stattdessen wird geprüft, ob Israel sich an Völkerrecht hält.

  • Das Völkerrecht definiert Genozid als eine der schwersten völkerrechtlichen Verbrechen. Es bezieht sich auf Handlungen, die darauf abzielen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Diese Handlungen können unter anderem Massenmorde, Folter, Zwangssterilisation, Vertreibung oder andere Formen der systematischen Gewalt umfassen.

Gemäß der Definition wäre es noch eher Völkermord, was China mit den Uiguren macht. Diese werden in Arbeits- und Umerziehungslager interniert und es kommt zu Zwangssterilisierungen. Im Fall von Palästina kann es nichtzutreffend sein, denn die Palästinenser machen nur 1,48% des arabischen Volkes aus, d.h. bedeutet nur dass das arabische Volk nicht davon betroffen ist, ganz oder teilweise zerstört zu werden. Solche Bestrebungen gibt es auch nicht aus Israel, die im Gegensatz sogar Friedensabkommen mit anderen arabischen Nationen eingehen.

Völkermord wird als eine Handlung definiert, welche mit Absicht begangen wird, eine bestimmte Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Die Völkermordkonvention legt hier gewisse Handlungen fest:

  • Tötung von Mitgliedern der Gruppe,
  • Zufügung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe,
  • Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die darauf abzielen, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
  • Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe abzielen,
  • Gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Wobei jedoch die Absicht hier entscheidend ist. Wenn eine Gruppe von Menschen eine Region oder ein Gebiet betritt, um dort von Angesicht zu Angesicht möglichst viele Menschen einer nationalen, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe zu töten, kann man hier z.B. von einer klaren Absicht sprechen. Es ist hier auch nicht relevant, wie viele Menschen dabei getötet werden. Der Terminus "Völkermord" ist somit sehr spezifisch und streng ausgelegt. Nicht jede Massentötung oder jedes Kriegsverbrechen fällt automatisch unter die Definition des Völkermords, auch wenn die Taten extrem grausam sind und viele Opfer fordern. Es muss also die klare Absicht nachgewiesen werden, die Gruppe aufgrund ihrer Identität zu vernichten. Bezogen auf die Hamas und Israel - welche Sie wohl in dieser Frage ansprechen - sieht es folgendermassen aus:

Israel hat eine sehr hochentwickelte Armee, die grundsätzlich in der Lage wäre - mittels Flächen Bombardement den Gazastreifen und dessen Bevölkerung innerhalb weniger Tagen zu +/- 90% auszulöschen. Das wäre jedoch ein Vorgehen, welches sehr offensichtlich wäre und international wohl zu einer Ausgrenzung Israels führen würde. Wie sieht das Vorgehen von Israel denn nun aus?

  • Seit dem 07. Oktober 2023 wurden über 65'000 Bomben auf den Gaza geworfen.
  • Es gibt eine umfangreiche Bodenoffensive, welche zur aktuellen Zeit über die Hälfte des ganzen Gazas eingenommen hat.
  • Es sind mittlerweile ca. 35'000 Menschen getötet worden - davon über 14'000 Hamas-Mitglieder, jedenfalls laut den Aussagen des IDFs.
  • Krieg dauert bereits über sechs Monate an.

Welche nachgewiesenen Massnahmen wurden zur Minimierung von zivilen-Opfern ergriffen?

  • Warnungen und Evakuierungsaufforderungen - Millionen von Flugblätter abgeworfen, das Tätigen von Telefonanrufen und das Senden von SMS, um Zivilisten über bevorstehende Angriffe zu informieren und sicherere Orte anzugeben.
  • Roof Knocking - nicht tödliche Bombe als Vorwarnung auf das Dach eines Gebäudes abgeworfen um vor einem bevorstehenden Angriff zu warnen.
  • Es wurden humanitäre Korridore errichtet und operative Pausen eingelegt - gewisse dieser Massnahmen wurde jedoch laut Medien Berichten auch verletzt.
  • Abbrüche von Operationen, wenn z.B. Kinder auftauchten.
  • Spezielle Rechtsteams, die in die Planung und Ausführung von Militäroperationen eingebunden sind.

Anhand von diesen Massnahmen könnte man argumentieren, dass Israel nicht die gezielte Absicht verfolgt, die Bevölkerung des Gazas zu zerstören. Auch die fallenden Todesraten (pro Tag) sprechen eher dafür, dass man nicht die Absicht verfolgt, möglichst viele Palästinenser zu töten. Zum aktuellen Zeitpunkt wären diese Menschen nämlich in sehr hohen Zahlen mehr oder weniger im selben Gebiet, d. h. wäre hier auch bereits ein sehr kleiner Fehler fatal.

The Decline of Deaths in Gaza - The New York Times (nytimes.com)

Hamas hingegen hatte eine etwas andere Vorgehensweise. Die Mitglieder der Hamas durchbrachen die israelische Grenze und mordeten mit voller Absicht und mit offensichtlich sehr viel Hass.

  • Es wurden unbewaffnete Menschen gezielt erschossen und hingerichtet.
  • Zivilisten wurden enthauptet, andere Menschen wurden verbrannt.
  • Frauen erfuhren sexuelle Gewalt und Vergewaltigungen.
  • ...

Der Punkt ist jedoch, wir müssen überhaupt nicht darüber argumentieren, ob diese Taten als Völkermord eingestuft werden können. Die Hamas hat selbst in Ihrer Gründungscharta die Vernichtung des jüdischen Staates und des Zionismus fest verankert. Der 07. Oktober 2023 stellte für die Hamas somit lediglich ein von vielen Gelegenheiten, Ihre Worte in Taten umzusetzen.

Kollateralschäden beziehen sich im militärischen Kontext auf unbeabsichtigte zugefügte Schäden an Personen (unteranderem auch Zivilisten) oder Objekten, die nicht direkt an Kampfhandlungen beteiligt sind. Wenn eine Bombe ein legitimes Ziel trifft und dadurch z.B. auch ein benachbartes Gebäude schaden zufügt, nennt sich das Kollateralschaden. Daher fordert das Völkerrecht Kriegsparteien dazu auf, solche mittels allen möglichen Massnahmen möglichst zu minimieren.

Selbstverteidigung wird durch Artikel 51 der UN-Charta definiert. Grundsätzlich benötigt es hier einen bewaffneten Angriff, damit man auf dieses Recht Anspruch hat. Zudem muss der "Gegenangriff" unmittelbar geschehen. Das Recht auf Selbstverteidigung gibt es auch wenn der eigentliche Angriff von einem nicht-staatlichen Akteur eingeleitet wurde.

Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrates – Wikipedia

Kollateralschaden

Under international humanitarian law and the Rome Statute, the death of civilians during an armed conflict, no matter how grave and regrettable, does not in itself constitute a war crime. International humanitarian law and the Rome Statute permit belligerents to carry out proportionate attacks against military objectives,[17] even when it is known that some civilian deaths or injuries will occur. A crime occurs if there is an intentional attack directed against civilians (principle of distinction) (Article 8(2)(b)(i)) or an attack is launched on a military objective in the knowledge that the incidental civilian injuries would be clearly excessive in relation to the anticipated military advantage (principle of proportionality) (Article 8(2)(b)(iv).
Article 8(2)(b)(iv) criminalizes intentionally launching an attack in the knowledge that such attack will cause incidental loss of life or injury to civilians or damage to civilian objects or widespread, long-term, and severe damage to the natural environment which would be clearly excessive in relation to the concrete and direct overall military advantage anticipated.
Article 8(2)(b)(iv) draws on the principles in Article 51(5)(b) of the 1977 Additional Protocol I to the 1949 Geneva Conventions, but restricts the criminal prohibition to cases that are "clearly" excessive. The application of Article 8(2)(b)(iv) requires, inter alia, an assessment of:
the anticipated civilian damage or injury
the anticipated military advantage
whether (a) was "clearly excessive" in relation to (b)

Collateral damage - Wikipedia

Geonozid

Genocide is a denial of the right of existence of entire human groups, as homicide is the denial of the right to live of individual human beings; such denial of the right of existence shocks the conscience of mankind, results in great losses to humanity in the form of cultural and other contributions represented by these human groups, and is contrary to moral law and the spirit and aims of the United Nations. Many instances of such crimes of genocide have occurred when racial, religious, political and other groups have been destroyed, entirely or in part. — UN Resolution 96(1), 11 December 1946
The CPPCG was adopted by the UN General Assembly on 9 December 1948[51] and came into effect on 12 January 1951 (Resolution 260 (III)). It contains an internationally recognized definition of genocide which has been incorporated into the national criminal legislation of many countries and was also adopted by the Rome Statute of the International Criminal Court, which established the International Criminal Court (ICC). Article II of the Convention defines genocide as:
... any of the following acts committed with intent to destroyin whole or in part, a nationalethnicalracial or religious group, as such:
(a) Killing members of the group;
(b) Causing serious bodily or mental harm to members of the group;
(c) Deliberately inflicting on the group conditions of life calculated to bring about its physical destruction in whole or in part;
(d) Imposing measures intended to prevent births within the group;
(e) Forcibly transferring children of the group to another group.

Genocide - Wikipedia

Selbstverteidigung

The right to self-defence in international law is enshrined in Chapter VII, Article 51 of the UN Charter:

Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of collective or individual self-defense if an armed attack occurs against a member of the United Nations, until the Security Council has taken the measures necessary to maintain international peace and security. Measures taken by members in exercise of this right of self-defense shall be immediately reported to the Security Council and shall not in any way affect the authority and responsibility of the Security Council under the present Charter to take at any time such action as it deems necessary in order to maintain or restore international peace and security.

Defensive war - Wikipedia

Völkermord: Er wurde an den Armeniern, den Juden im 2. Weltkrieg, den Muslimen in Srebrenica, den Gegnern des syrischen Machthabers Assad und den Tutsi verübt.

Kollateralschaden: Ein schreckliches Wort, aber für mich gilt es für den Gaza-Konflikt.

Beim Ukraine-Krieg ist es ein Zwischending. Als Völkermord würde ich es nicht bezeichen. Doch macht Russland eindeutig Angriffe mit Drohnen und Raketen auf reine zivile Ziele. Das geht weit über Kollateralschäden hinaus.

Recht ist immer das, was führende Politiker als Gesetz verfassen- in der Regel siegreiche Männer in gesicherten Verhältnissen, die von diesen Gesetzen auf die eine oder andere Art profitieren.

Die Spielräume bei der Interpreation was gerade in dieser Situation gesetzlich richtig ist, sind nicht unabsichtlich so groß, dass sie stets zu Gunsten des "Stärkeren" ausgelegt werden- siehe Israel z.B.

Und die Gesetze sind immer so formuliert, dass der anständige Mensch denkt, sie seien auch grerecht- sind sie aber nicht!