DB nach Aufhebung der Zugbindung höherweriger Zug obwohl ICE Teilstrecke?
Moin, ich habe ein Ticket mit REs und einem ICE gebucht.
Nehmen wir mal an, der RE ist zu spät und Bindung wird aufgehoben: Kann ich dann nen ICE nutzen, um in meinen darauffolgenden ICE zu kommen?
Weil es geht ja darum ob der Zug höherwertig ist, ich habe ja aber schon eine höherwerige Teilstrecke. Wie verhält sich das?
2 Antworten
Ja, aber du musst zuerst ein Ticket kaufen und kannst es dir anschließend erstatten lassen.
Wenn Sie einen höherwertigen Zug nutzen (z.B. ICE statt Regionalbahn), müssen Sie zunächst einen Aufpreis zahlen bzw. eine neue Fahrkarte kaufen. Diese Kosten können Sie im Nachhinein beim Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen.
https://www.bahn.de/service/ueber-uns/inside-bahn/tipps-tricks/was-tun-wenn-es-mal-schief-laeuft
Ist das so? Hast du da was handfestes? Nicht dass du falsch informiert bist...
https://fahrgastrechte.info/wp-content/uploads/2018/02/160316__Aushang_Ihre_Fahrgastrechte_im_Eisenbahnverkehr.pdf - hier ist es Punkt 2, weil es sich eben nicht um einen Produktübergang handelt; es wäre anders, wenn die Fahrkarte keinen ICE-Anteil enthielte, durch den Ausfall ist das aber eine Flexpreis-ICE-Karte geworden.
Ja, nennt sich Fahrgastrechte - und da bereits ein Fernverkehrszug Bestandteil der Fahrkarte ist, geht das ohne Probleme.
Stimmt nicht ganz. Bei höherwertige Züge muss trotzdem eigentlich die Differenz bezahlt werden, diese holt man sich dann später über die Fahrgastrechte wieder.
Im Zug kann man keine Differenz mehr bezahlen - und wer ins Reisezentrum geht, kann sich auch gleich eine Bescheinigung holen.
Falsch - da bereits ein ICE-Bestandteil in der Fahrkarte enthalten ist, besteht diese Notwendigkeit nicht.