Das Leidige Thema mit KLEINANZEIGEN... Verkäufer anzeigen bzw. Geld einfordern möglich? Kleinanzeigen Nutzer alle Verwirrt im Kopf? Eure Erfahrungen?

Leestiger  30.04.2024, 01:20

Meinst du vielleicht "Kleinanzeigen??

Denn "ebay Kleinanzeigen" gibt's seit Mai 2023 schon nicht mehr...

Florz 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 01:24

Das weiß ich. Ich hab's dennoch erwähnt damit Leute nicht denken dass andere "Kleinanzeigen" wie aus der Zeitung oder so gemeint sind...

5 Antworten

Erfahrungen dahingehend habe ich keine.

Allerdings solltest Du Dich mal erkundigen welche Rechte Du hast und wann ein Kaufvertrag zustande kommt.

Erst wenn sich ein Interessent mit einem konkreten Kaufangebot meldet und der:die Verkäufer:in dieses Kaufangebot annimmt, kommt ein Kaufvertrag zustande. Solange beide nur unverbindliche Vertragsverhandlungen führen, kommt noch kein Kaufvertrag zustande.

Das bedeutet zum Beispiel: der Typ fragt Lädsde Braiß? Du sagst 0,99€ und er bestätigt das mit OK (oder sonst wie bejahend) gilt der KV als zustande gekommen. Damit ist der K zahlungsverpflichtet und du, als VK, nach Geldeingang, selbstverständlich lieferverpflichtet.

Dann gibt es die erste Mahnung mit der Du zeitgleich den Fall an Kleinanzeigen meldest, die zweite Mahnung und die dritte mit Androhung gerichtlicher Mahnverfahren.

Kommt sowas häufiger vor, w8rde ich empfehlen, dass Du quasi Mahnvordrucke in einen Ordner packst und dort nur den Artikelname & -nummer eintragen musst.

Zudem.hast Du Anspruch auf Aufwandsentschädigung.


Florz 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 01:44

Also rein theoretisch bin ich im Recht. Es war ja nicht nur ein Ok, sondern ein "Ich habe den Betrag heute überwiesen" und ein "Kannst die anzeige schonmal rausnehmen und das Paket fertig machen"

Vermutlich ist es so einer der denkt, man würde das Paket schon verschicken und er bekommts dann gratis. Aber so doof bin ich natürlich nicht und warte immer auf Geldeingang bevor ich es verschicke.

Ich denke aber mal dass das ne Monatelange rennerei wird, ich ne menge Geld in die Hand nehmen muss und das ganze dann für'n Arsch war..

Wiesel  30.04.2024, 02:00
@Florz

Ja, Du bist im Recht (nicht nur theoretisch, sondern faktisch). Das Mahnverfahren kannst Du ohne Zusatzkosten durchführen, wie bereits erwähnt, empfehle ich mit Vorlagen zu arbeiten (spart Zeit, Nerven und Geld). Ob Du zum Gericht gehst würde ich wertabhängig machen. Denn leider musst Du in Vorkasse gehen, wenn Du einen Anwalt einschaltest.

Beim Privatverkauf gibt es kein gesetzliches Rucktrittsrecht oder ähnliches, wie beim Onlineverksuf von Unternehmen und Privatpersonen.

Ich habe eigentlich keine größeren Probleme mit Kleinanzeigen.

Du scheinst das allerdings mehr oder weniger gewerblich zu betreiben - das lohnt vermutlich den Aufwand nicht.

Du kannst den Gegenüber auf Erfüllung des Kaufvertrags verklagen. Lohnt sich bei 20€ Artikelwert ganz sicher ...

Ansonsten einfach ignorieren und auf seriöse Kaufer warten. Kann dauern, aber irgendwann kommt jemand.


Florz 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 01:23

Er machte ja nen seriösen Eindruck. Die unseriösen lösch ich ja eh schon weg. Aber es ist eben immer wieder aufs neue lästig... Daher würde ich echt gern ne Lösung finden....

TheMonkfood  30.04.2024, 01:26
@Florz

Wie gesagt - ignorieren und warten. Und aufpassen, wem du deine Bankdaten gibst . Ich wurde schon Opfer von Bankdatenbetrug und mach Kleinanzeigen-Verkäufe nur noch über Abholung oder PayPal Freunde

Wenn du weisst, mit wem du den Kaufvertrag geschlossen hast, kannste natürlich einfordern, dass dieser erfüllt wird.

Weisst du aber bei Kleinanzeigen nicht. Darum sind solche Anzeigen für solcherlei Geschäfte einfach nicht geeignet.

Wie wäre es, stattdessen eBay zu nutzen?


Florz 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 01:20

Ich hab ja so gesehen seine Adresse bekommen mit Namen. Und seine Bestätigung dass er überwiesen hat. Ebay hab ich schon aufgegeben als es los ging mit der "Ebay Käuferschutz" kacke. Sodass das Geld erst bei Ebay bleibt, bis der Verkäufer zufrieden mit der Ware ist... Daraufhin passierten dann so Sachen dass ein Fall geöffnet wurde, ich den Artikel zurücknehmen musste und dann ne Shampooflasche oder Steine erhalten habe. Deshalb nutze ich auch kein PayPal Käuferschutz zb. Dort habe ich ähnliches erlebt.

LottoOtto99  30.04.2024, 01:21
@Florz

Dann kannst du natürlich eine Mahnung senden und wenn nicht bezahlt wird ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ob bei demjenigen was zu holen ist, steht in den Sternen.

Ebay hab ich schon aufgegeben als es los ging mit der "Ebay Käuferschutz" kacke.

Kann es sein, dass du einfach nicht für Onlinegeschäfte gemacht bist und das Problem gar nicht die anderen sind!? Du lehnst jegliches System ab, bei dem der Kauf erst durch Bezahlung zustande kommt und regst dich dann laut plärrend darüber auf, dass Leute nicht bezahlen. Naja...

Florz 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 01:30
@LottoOtto99

Tut mir leid dass ich Systeme die oft von Betrügern missbraucht werden ablehne. Meine Verschickte Ware ist immer einwandfrei beim Käufer angekommen. Das Problem sind in dem Fall tatsächlich die Käufer aber wenn du so denkst, dann erspare ich mir weitere Diskussion.

LottoOtto99  30.04.2024, 01:30
@Florz

Wie gesagt, ich habe all diese Probleme nicht, insbesondere eBay klappt ganz wunderbar.

Florz 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 01:37
@LottoOtto99

Damals War ebay top, heute nicht mehr. Mit der Meinung steh ich auch nicht alleine da.

Ja, du könntest auf Erfüllung klagen.

Dafür musst du mit Gerichts und vielleicht Anwaltskosten aber erst in Vorleistung gehen.


Florz 
Beitragsersteller
 30.04.2024, 01:20

Sofern er die am ende Tragen muss, wäre es mir jeden Cent wert. Aber nicht dass ich am ende drauf sitzen bleibe...

LastManinBRD  30.04.2024, 01:21
@Florz

ja, er ist dann zb h4 und du kannst nix bei ihm holen

klagen ist ganz beschissen

verklagen macht nur bei reichen leuten bock, sonst ist es immer scheiße

deshalb machen reiche menschen auch weniger scheißdreck