Darf mir mein Betrieb, die Zwischenprüfung verbieten und mich zurückstufen, weil ich die Speisekarte nicht richtig kann?

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Für die Prüfungen sind primär einmal die IHK bzw. HWK zuständig. Die Kammer gibt den Termin vor und verschickt auch die Einladungen.

Dein Betrieb kann da lediglich etwas beeinflussen, wenn sie der Kammer glaubhaft mitteilen, dass du insgesamt den bis zur Zwischenprüfung notwendigen Wissensstand noch gar nicht erreicht hast. Wenn man die Speisekarte nicht im Schlaf rückwärts hochbeten kann, ist das für die Kammer kein Grund für eine Verweigerung. Und wenn das Unternehmen härtere Kaliber auspackt, stellt sich die Frage, ob der Ausbildungsbetrieb seine Ausbildung überhaupt nach dem Ausbildungsrahmenplan aufgebaut hat oder gar zum Ausbilden geeignet ist.

Wegen der Speisekarte nicht zur Prüfung zugelassen zu werden wäre ein lächerlicher Grund, der bei der Kammer höchstens ein müdes Schmunzeln verursacht, aber nicht die Prüfung auf ein halbes Jahr später verschiebt.


KomplettLost55 
Fragesteller
 05.11.2023, 03:00

Ich habe dem Betrieb auch gesagt, dass in meinem vorherigen Betrieb mir keiner was beibringen wollte und trotzdem schmeißen die mich ins kalte Wasser.

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