Darf mich meine Mutter rausschmeißen?

8 Antworten

Vielleicht hast du ja die Möglichkeit für dich alleine einzukaufen. Dann hast du einen besseren Überblick über das, was du für Lebensmittel ausgibst.. wir leben mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (11 und 7).. unsere monatlichen Kosten für Lebensmittel, Wasser und zwischendurch mal ein Saft oder sowas liegen im Monat bei maximal 450-500€.. dafür kaufen wir wirklich ziemlich gut ein. Isst du alleine wirklich für 500€ im Monat?!

Ich habe das Gefühl dass sie dir mehr abnimmt als nötig ist. Und 50/50 bei der Wohnung.. wenn ihr 4 Personen seid, solltest du auch nur den Teil deiner Kosten übernehmen.. die Miete sollte durch 4 Personen geteilt werden und nicht durch 2.

Ich an deiner Stelle würde mit deiner Mutter über die Situation reden. Vor allem wenn sie nicht arbeiten geht, bekommt sie doch Geld vom Amt und zumindest sicher auch einen Teilmiete..?!

Darf sie. Denn sie hat das Hausrecht als Mieterin. Gehst du nicht freiwillig, dann steht es ihr frei Räumungsklage zu erheben.

Das du in Ausbildung bist, hat damit übrigens nichts zu tun wie hier fälschlich behauptet wird. Denn das bedeutet lediglich, dass deine Eltern dir zum Barunterhalt verpflichtet wären, falls noch Bedarf besteht, nicht aber, dass du das Recht hast dort zu wohnen.

Am Ende kommt es darauf an wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist und ob deine Eltern leistungsfähig wären.

In der Theorie würden dir 930 EUR inkl. Kindergeld zustehen. Abgezogen würden bis auf 100 EUR deine eigene Ausbildungsvergütung und das Kindergeld, sofern es an dich weitergeleitet wird.

Die Frage ist eben, ob es dir nicht möglich wäre mit deiner Ausbildungsvergütung plus Kindergeld (250 EUR) zumindest ein WG Zimmer anzumieten.

Denn alleine. dass du schon die Hälfte der Miete zahlen sollst wo ihr 3 Erwachsene seid, ist schon dreist.

Und dann sollst du noch das ganze Essen zahlen?

Da solltest du dir wirklich überlegen, ob es nicht sinniger wäre zu gehen!

Nur wenn du bei ihr wohnst.

Nein, das darf sie nicht. Einen Anteil an Miete und Nebenkosten zu verlangen, ist okay, aber selber nicht arbeiten und das Kind alles zahlen zu lassen, ist nicht okay. Sie darf Dich auch nicht so einfach rausschmeißen, dann müsste sie, solange Du noch in einer Ausbildung bist, die Wohnung für Dich bezahlen, wenn sie Dich rauswirft.

Solange ein Kind in einer ersten Ausbildung ist, sind Eltern sogar unterhaltspflichtig.


Kessie1  22.05.2024, 20:35

Wenn sie nicht leistungsfähig ist und FS selbst mit Kindergeld plus Ausbildungsvergütung (abzgl. 100 EUR) auf 930 EUR kommt, dann sind die Eltern was Unterhalt betrifft, in der Regel raus.

Und rauswerfen darf sie das volljährige Kind. Zur Not mit Räumungsklage.

0

Ja, natürlich. Du bist ein erwachsener Mensch mit einem eigeben Einkommen. Also sädraf sie dich rauswerfen, denn du kannst alleine leben.


DaKaBo  21.05.2024, 18:31
Also sädraf sie dich rauswerfen

Dann müsste die Mutter bzw. müssten die Eltern dem FS, der in der Ausbildung ist, eine Wohnung (mit-)finanzieren.

0
Kessie1  22.05.2024, 20:37
@DaKaBo

Nicht zwingend und nicht, wenn keine Leistungsfähigkeit vorliegt... Es kommt ja auch darauf an wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, ob Anspruch auf BAB besteht oder bei schulischer Ausbildung auf BAföG.

Und wenn das Kindergeld in Höhe von 250 EUR auch noch weitergeleitet wird oder per Abzweigungsantrag an den Azubi geht und er damit auf 930 EUR kommt, sind die Eltern in der Regel raus aus dem Unterhalt.

1