Darf man wenn der aufenthaltstitel 2 Jahre abgelaufen ist, trotzdem in die Türkei reisen?

2 Antworten

Entschuldige bitte, aber ich bleibe bei deiner Frage einfach daran hängen, dass der Aufenthaltstitel jahrelang abgelaufen ist. Zwei Rückfragen dazu, erstens welche Staatsangehörigkeit(en) liegt/liegen vor und welche aktuelle Form des erlaubten Aufenthalts besteht, u.U. ist der Aufenthalt der zuständigen Ausländerbehörde überhaupt bekannt? Ich hoffe mal, ich habe die Frage nur falsch verstanden.


Unbekannte0880 
Fragesteller
 19.01.2022, 12:25

Iranische Staatsangehörigkeit mit einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.

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Eckengucker  19.01.2022, 12:29
@Unbekannte0880

ok. Puh :)

Die Aufenthaltserlaubnis liegt doch schriftlich in irgendeiner Form vor, oder? Wenn nicht sollte diese auf jeden Fall VORHER eingeholt werden, sonst wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei der Wiedereinreise Probleme geben.

Für deine Frage, mit dem türkischen Recht kenne ich mich nicht aus. Es ist in jedem Land individuell geregelt wer welche Einreisedokumente bzw. Visa benötigt. Mein Vorschlag wäre hier, du rufst auf einem türkischen Generalkonsulat z.B. in Berlin oder Stuttgart an und fragst sicherheitshalber nach.

Viel Glück.

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Unbekannte0880 
Fragesteller
 19.01.2022, 12:44
@Eckengucker

Soweit ich weiß hat sie einen abschiebeschutz und die Urkunde zur Einbürgerung (deutsche Staatsbürgerschaft) wurde bereits gefertigt

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Eckengucker  19.01.2022, 15:50
@Unbekannte0880

Hm. Dann solltet ihr vielleicht erst fahren, wenn sie einen deutschen BPA hat. Dann gibts keine Probleme.

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Um die Einreise in die Türkei würde ich mir eher weniger Gedanken machen. Wenn sie ein Visum dafür bekommen hat, wird sie bestimmt auch reingelassen.

Ich würde mir viel mehr Sorgen um die Rückreise machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland sie nach dem Urlaub nicht mehr reinlässt, ist nicht klein, denke ich.


DerCaveman  19.01.2022, 11:53

Dass der elektronische Aufenthaltstitel abgelaufen ist, bedeutet ja noch lange nicht, dass auch das Aufenthaltsrecht erloschen ist.

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