Darf man während der Ausbildung in seinem Urlaub ein Praktikum machen?
Hallo,
Ich bin im 2. Lehrjahr meiner Tierpfleger Ausbildung. Ich lerne in einem kleinen Betrieb, einer Hundepension. Mein Fachbereich ist Tierheim/Tierpension, sprich; ich muss nicht nur mit Hunden klarkommen sondern mit allerlei Kleintieren, die ich in der Praxis aber leider nicht kennenlerne. Ich habe zwar im Rahmen der Ausbildung 3 Praktika, die mir allerdings nicht reichen, denn um mal in einem anderen betrieb zu arbeiten muss ich natürlich Erfahrung in der Praxis haben... Ich werde nach der Ausbildung nicht übernommen, möchte es auch nicht und werde dann vermutlich in einem Tierheim oder -hotel arbeiten, was natürlich schwierig wird, wenn ich nur mit Hunden gearbeitet habe bisher. Da ich im Betrieb nicht entbehrlich bin, darf ich während meiner eigentlichen Arbeitszeit keine weiteren Praktika, als die vorgeschriebenen 3 machen. Meine Frage ist, ob ich während meines Urlaubs Praktika 'privat' machen kann, oder ob das dann als Arbeit gilt und mein Urlaub dann sozusagen nicht stattfindet? Den Urlaub muss ich ja gesetzlich nehmen und habe auch gewisse Arbeitszeiten, an die ich mich halten muss. Gilt so ein Praktikum in meinem Urlaub dann als Freizeit oder dürfte ich das nicht machen?
Danke schon mal für die Antworten,
Liebe Grüße :)
6 Antworten
Das Praktikum wird ja unentgeltlich sein und was Du in Deinem Urlaub machst, ist ja letztendlich Deine Sache. Auch ist es ja in Deinem Interesse, Dich fit zu machen für den Beruf, den Du später ausüben möchtest und wenn Dein Ausbildungsbetrieb Dir nicht das auf den Weg mitgibt, was Du meinst noch zu benötigen, so ist es meiner Meinung nach legitim, dass Du Dich in Deiner Freizeit weiter fortbildest. Du wirst ja auch nicht übernommen. Ich würde das nur rein versicherungstechnisch abklären. Wenn Dir im Praktikum etwas passieren sollte, dann muss dies geregelt sein.
Urlaub sollte eigentlich Urlaub sein. Aber... In deinem Urlaub kannst du tun und lassen was immer du möchtest, sprich du kannst auch ohne Bedenken ein Praktikum machen. Dieses sollte allerdings unbezahlt sein, wegen der Steuer und so...
Urlaub bedeutet Erholung und da sollte man keine andere Tätigkeit machen, normaler weise. - Aber da solltest Du unbedingt mit Deinem Vorgesetzten reden, wenn Du so etwas vorhast und Dir das genehmigen lassen.
Kannst es dir von deinem Vorgesetzten genehmigen lassen.
Urlaub ist zur Erholung da, du darfst also gesetzlich nicht arbeiten. Ein Praktikum kannst du aber durchaus als Erholung bezeichnen, ich denke nicht, dass dein Arbeitgeber was dagegen hat.