Darf man von Jobcenter umzugskosten beantragen, wenn man 4000 Euro auf dem Konto hat?

5 Antworten

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Der Gesetzgeber schrieb dazu in SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 6:

"(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden;"

"Können" heißt im Recht: Es ist keine Pflicht, es ist also anders als bei "sollen" und bei "müssen übernommen werden",

"Können" heißt: Nur wenn die Umstände des konkreten Einzelfalls so aussehen, dass es ausnahmsweise zweckvoll ist, soll diese Leistung gewährt werden!

Aber wenn wir weiterlesen im Gesetz, heißt es dort:

"Die Zusicherung soll erteilt werden,

  • wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst
  • oder aus anderen Gründen notwendig ist [...]"

Wenn das Jobcenter also sagt,

  • "Ziehen Sie um, Ihre jetzige Bude ist unangemessen teuer!",
  • oder "Ziehen Sie nach Kleinkleckerlesdorf, dort gibt es einen tollen Job für Sie!",

dann "soll" das Jobcenter die Umzugskosten übernehmen.

"soll" heißt: Im Normalfall muss das Jobcenter das immer tun, außer wenn die Umstände des konkreten Einzelfalls so aussehen, dass es ausnahmsweise nicht zweckvoll ist, diese Leistung zu gewähren!

Übrigens gibt es in der Regel als Umzugskosten für nichtbehinderte Menschen Geld für eine Mietpritsche plus rund 25,- € Verpflegungsgeld für bis zu vier helfende Freunde.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Natürlich wird man können, Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.

Ich kenne aber viele, die bekommen keinen Cent, weil das Job-Center gar nicht zuständig ist für den Umzug, z.B. für die Studierenden die zur Uni ziehen.

Du solltest dem Center auch von Deinem Mann berichten, nicht dass da auch noch der Staatsanwalt kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

blubi1212 
Fragesteller
 31.01.2021, 16:52

Lustig bist du nicht. Du hast doch echt keine Ahnung über mich und mein Leben und ich werde mich hier auch nicht rechtfertigen aber an solchen Antworten merke ich, was für ein schlimmer Mensch du bist. So verbittert...

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Stelle einen Antrag beim Amt - vor dem Umzug.

Du darfst pro Lebensjahr aber nur 150 Euro auf dem Konto haben.

Das sind bei Dir 3300 Euro!!! An Deiner Stelle würde ich ganz schnell 700 Euro abheben von Deinen 4000 Euro.

Ja, darfst du schon.

Aber ich kann dir sagen, dass dir keine Umzugskosten erstattet werden...


blubi1212 
Fragesteller
 31.01.2021, 02:11

Wieso?

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Hacker48  31.01.2021, 02:25
@blubi1212

Das ist eine Menge Geld. Viele hätten gern so viel. Und du ziehst nicht mal aus beruflichen Gründen um. Warum sollten wir dir das bezahlen?!

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