Habe ein anderes Konto vor Jobcenter verheimlicht?
Ich habe 3 Konten und habe bei der Antragerstellung auf ALG2 nur 2 Konten angegeben. Nun habe ich dummerweise mal Geld auf mein 3. Konto, welches ich nicht angegeben habe, überwiesen und es steht auf dem Kontoauszug. Was soll ich tun, wenn Jobcenter mich fragt, wohin dieses Geld überwiesen wurde? Das 3. Konto habe ich nicht angegeben, weil es mein mühsam erspartes Geld ist (ca. 300€,was leider sehr wenig ist) und ich nicht möchte, dass Jobcenter wegen mein Erspartes, mir weniger Leistung zahlt. Ich brauche es ja auch zur Notfall und in Zeiten wie diese will ich mein Erspartes nicht anfassen :(( was soll ich Jobcenter jetzt glaubhaft erklären, wenn sie fragen, warum ich das nicht angegeben habe???
3 Antworten
- Sie zahlen wegen popeligen 300€ nicht weniger Leistungen
- Am besten alles abheben so das da 0 Euro steht. Das Jobcenter verlangt nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Du kannst Dir mal Gedanken darüber machen, weshalb Du glaubst, daß wegen 300 Euro das Jobcenter Dir weniger Leistung zahlt. Du hast eine Vermögensfreigrenze bzw. einen Grundfreibetrag. Der Regelsatz ist so konzipiert, daß Du für notwendige Anschaffungen sogar Geld ansparen sollst/kannst/darfst/musst.
https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Du hättest das Bargeldguthaben auch auf dem Konto haben können worauf Dein Regelsatz überwiesen wird.
Ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen ist auch in Höhe von 750 Euro vorgesehen... Wenn Du also noch 450 Euro zusammensparst kann das Amt Dir immer noch nix. Und sollte es das trotzdem versuchen wehre Dich mit Hilfe eines Anwalts.
Aktuell solltest Du einfach ruhig bleiben und abwarten, ob überhaupt Fragen gestellt werden. Ich hatte auch lange einen Dauerauftrag auf mein "unbekanntes" Zweitkonto laufen ohne daß das Amt ein Problem damit hatte. Die kennen sowieso alle Kontonummern... auch wenn man sie nicht im Antrag explizit erwähnt...
Und im Fall von Fragen sag halt wie es ist: Du hattest Angst daß man Dir weniger Leistung zahlt weil Du noch nicht wusstest daß man auch Sparguthaben in dieser geringen Höhe behalten darf. 😉
Faule Ausreden bringen nichts. Gib das Konto beim nächsten Antrag an und Ende.
Übrigens: auch der Gerichtsvollzieher kann nicht einfach so an Dein Erspartes ran. Es ist also besser, Du versteckst es nicht.
warehouse14
Da kannst du wohl nicht mehr viel machen außer zu hoffen, dass die Strafe nicht zu hoch ist