Darf man sich körperlich gegen übergriffige alte aggressive Frauen wehren wenn sie zb Gesetze wie Mietrecht brechen?

9 Antworten

Weiß meinst du mit übergriffig? Wenn du es ohne Gewalt regeln kannst, dann ist das immer die richtige Wahl. Und bei einer alten Oma kann man auch einfach weggehen, die kommt einem sehr wahrscheinlich nicht schnell genug hinterher.

du darfst dich angemesesen selbst verteidigen, wenn du in Not bist. ANGEMESSEN bedeutet also nicht, ihr mit ner Gabel das Hirn aus dem Kopf zu kratzen, sondern sie von dir weg zu schubsen o.Ä.- Aber wenn es eine alte Dame ist, wird dir wohl keiner glauben dass das Notwehr war, wenn sie sich die Rübe stößt. Also schalt die Polizei ein, wenn sie dich belästigt und für alles andere den Anwalt.

Je nach dem, was du als alt bezeichnet, brichst du ihr mit einem Schubser bereits die Knochen und sie erholt sich nicht mehr - deshalb: Nein, darfst du nicht, weil das ganz schnell als unverhältnismässig gilt.

Selbstverteidigung ist bei einem gegenwertigen rechtswidrigen Angriff immer gestattet wenn man das mildeste Mittel dazu anwendet. Die genaue Definition dieses Angriffs findest du im Strafgesetzbuch unter §32.

Liegt bei deinem Fall kein gegenwertiger Angriff auf dich oder jemand anderen vor bzw. du zum Abwenden der Situation nicht das mildeste Mittel wählst, wäre eine Körperverletzung deinerseits ein Angriff und keine Verteidigung.

LG Knom

Natürlich nicht, wenn keine Notwehr nötig ist. Also nur, wenn man selbst körperlich angegriffen wird.