Darf man seine Arbeitgeberin in diesem Falle beim Träger melden bzw sich beschweren?


21.04.2024, 11:36

Leider kam der Vorschlag in den Antworten mit der Fristsetzung bei der Leitung nicht gut an. Sie nannte es eine "Drohung". Sie gab aber zu, das sie das Thema vor sich weggeschoben hat, mit der Begründung, das sie immer wieder das Gefühl hat, die Eltern können mit den deutschen Werten nichts anfangen und beharren zu sehr auf ihre. Sie würden uns nicht ernst nehmen. Für mich persönlich trotzdem kein Grund, da nichts zu tun. Im Gegenteil!

1 Antwort

Von Experte flunra39 bestätigt

Du könntest

  • der Leitung einen Spätesttermin nennen, der - wenn bis dahin nichts geschieht - dazu führt, dass Du ohne die Leitung aktiv werden wirst
  • auch direkt mit dem Jugendamt in Kontakt treten.

Und jedes Handeln - siehe oben - von Dir kannst Du gut begründen. Denn es handelt sich nicht um eine bürokratische Angelegenheit, sondern um Kindeswohlgefährdung.

Beschweren kannst Du Dich natürlich auch. Aber ob das der schnellste Weg ist, ist fraglich.

ZoeyPauk 
Fragesteller
 14.04.2024, 19:08

Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr geholfen :)

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flunra39  14.04.2024, 19:25
@ZoeyPauk

-und notiere (mit Terminangaben und belastungsfähigen Zeugen !) deine Bitten und Vorschläge an die Vorgesetzte. Das könnte später von Bedeutung sein.

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ZoeyPauk 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:08

Leider kam die Frist bei der Leitung nicht sehr gut an.

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Nordlicht979  21.04.2024, 16:10
@ZoeyPauk

na ja, Du hast sie jedoch zu recht unter Druck gesetzt bzw. in Zugzwang gebracht.

Gab es ein Gespräch mit Dir - seitens der Leitung? Was hat sie gesagt? Droht Dir die Kündigung oder siehst Du andere Nachteile für Dich?

Dass die Leitung das nicht mag, verstehe ich. Jedoch Du hast Dich damit aus der Risikozone gebracht, dass man Dir im Eventualfall mangelnde Initiative vorwirft... was noch ganz andere Probleme nach sich ziehen kann.

Jetzt - bis zum Spätesttermin - sollte die Leitung handeln. Andernfalls ist es an Dir, weitere Schritte (siehe meinen Beitrag) einzuleiten.

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