Darf man mit so einem Helm Motorrad fahren?

6 Antworten

Der Helm nützt beim Unfall wahrscheinlich weniger als ein Fahrradhelm aus dem Aldi.

Da er keine E-Nummer hat ists ne Ermessenssache des Polizisten oder ggf Richter. Man kann argumentieren, dass dieser Helm in Motorradgeschäft gekauft wurde und auch als solcher verkauft wird. Als Käufer konntest du also davon ausgehen, dass der Helm den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Daher lässt sich bei Widerspruch das Bußgeld sehr wahrscheinlich abweisen. Praktisch wird aber jeder Polizist meckern und dich erstmal nicht weiterfahren lassen.

Wir reden hier von einem minimalen 15€-Bußgeld. (Helme mit E-Nummer gibts übrigens ab 30€)

Die eigentliche Frage die du dir stellen solltest ist, ob es vertretbar ist jemand anderen mit so einem Helm mitzunehmen. Und da lautet den Antwort mMn: NEIN!

Das ist so eindeutig nicht festgelegt. Mit einem geprüften Helm seid ihr auf der sicheren Seite, allerdings kann auch der abgebildete Helm geeignet sein.

Das ist dann aber Ermessenssache des Polizeibeamten. Wer mit dolch einem Helm auf einer 150 PS Maschine mitfährt, wird eher zum Absteigen genötigt, als bei einem 45er Roller.

Persönlich würde ich das Mitnehmen von Personen mit dolch einem Deckel ablehnen. Ich möchte niemanden auf dem Gewissen haben.

So unglaublich es klingen mag, aber tatsächliche heißt es in der Straßenverkehrsordnung §21a abs. 2 , dass auf Motorrädern ein geeigneter Helm zu tragen ist und das die Helmpflicht entfällt, wenn der Fahrer angeschnallt ist

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Was ein geeigneter Helm ist, wird dagegen weder in der StvO noch in der StvZO geregelt. Es bleibt lediglich die ECE Norm 22/05 über die Beschaffenheit von Motorradhelmen, die jedoch gesetzlich nicht anwendbar ist.

Im Fazit bedeutet das:

Es gibt Bestimmungen wie ein Motorradhelm beschaffen sein muss, aber keine Bestimmung und kein Gesetz, das etwas über die Eignung eines Helms aussagt.

Demnach ist die Verwendung des gezeigten Helm auf einem Motorrad erlaubt

Siehe dazu auch:

https://www.bussgeldkatalog.org/ece-2205/

Der Helm muss geprüft sein, hierzulande zum Beispiel nach ECE-22.05, die wird der Helm aber kaum haben. Bei einer Polizeikontrolle wird der mit Sicherheit beanstandet.

Woher ich das weiß:Hobby – ~25.000km Fahrerfahrung

verreisterNutzer  08.05.2022, 13:49

Kläre mich bitte auf, ich habe soeben etwas komplett gegenteiliges recherchiert

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Warpenstein  08.05.2022, 13:59
@verreisterNutzer

Es ist zwar richtig, dass nirgendwo konkret steht, wie der Helm genau beschaffen sein muss, aber das liegt halt daran, dass der Gesetzgeber keine Vorschriften machen wollte, die in ein paar Jahren schon wieder komplett überholt sind. Ein Polizist vor Ort wird dir auf jeden Fall sagen, dass er den Helm als untauglich erachtet.

Da wir hier von einem Bußgeld von höchstens 15 Euro reden, könntest du es aber auch einfach drauf ankommen lassen.

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verreisterNutzer  08.05.2022, 14:04
@Warpenstein

Danke Dir....
Naja, aber das sehe ich dann doch ein wenig anders.
Du darfst in Deutschland nicht mal den dicken Zeh in einen See stecken, wenn der Fischbestand einem Verein gehört. Alles bis ins kleinste geregelt. Aber bei einer so wichtigen Sicherheitseinrichtung verunglimpft man jede sogar bestehende Norm???

Sorry, aber wegen der 15 € würde ich meine Rechtsschutzversicherung so weit belasten, bis ich Recht bekäme :)

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Warpenstein  08.05.2022, 15:45
@verreisterNutzer
Sorry, aber wegen der 15 € würde ich meine Rechtsschutzversicherung so weit belasten, bis ich Recht bekäme :)

Absolut richtige Einstellung.

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Vorgeschrieben ist nur ein „geeigneter“ Helm. Eine genauere Definition gibt es in Deutschland nicht.

Das abgebildete „Braincap“ ist in den Augen der Polizei nicht geeignet. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo die Weiterfahrt untersagt wurde.


verreisterNutzer  08.05.2022, 14:00

Wie kann die Polizei sich anmaßen einen Helm als ungeeignet zu befinden?

Aufgabe der Polizei ist es, auf Einhaltung der Vorschriften zu achten, aber es ist nicht Aufgabe der Polizei zu bewerten was als geeignet anzusehen ist und was nicht.

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WECoyote  08.05.2022, 14:03
@verreisterNutzer

Jeden klar denkenden Menschen ist ersichtlich, dass dieser Helm keine ausreichende Schutzfunktion besitzt. Selbst die verkaufenden Geschäfte weisen darauf hin.

Die ECE 22.05 bzw jetzt 06 ist zwar nicht gesetzlich vorgegeben, doch wäre sie ein klarer Beweis für die Schutzfunktion.

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verreisterNutzer  08.05.2022, 14:08
@WECoyote

Völlig richtig, aber trotzdem darf die Polizei sich nicht über das Gesetz stellen. Ich sehe hier keine Rechtsgrundlage um den Helm als "nicht geeignet" zu befinden. Wie ich mir persönlich einen geeigneten Helm vorstelle steht hier nicht zur Debatte.
Am Rande bemerkt, ich fahre eine 1200er und habe mir erst kürzlich einen neuen Shoei für knapp 700 € gekauft

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verreisterNutzer  08.05.2022, 14:16
@WECoyote

Ok, das hier sollte man aus Deinem verkinkten Text nochmal besonders hervor heben:
Grundsätzlich können hierzu auch die sogenannten 3/4-Helme zählen, doch:

Nicht zulässig sind Helme, die Stirn, Ohren und den Nackenbereich nicht ausreichend schützen können (sogenannte Braincaps).

Ansonsten können die Biker bei der Wahrnehmung der Helmpflicht auf Motorrad, Trike und Co. relativ frei wählen zwischen Integral-, Klapp-, Motocross- sowie Jethelmen. So kann jeder Motorradfahrer letztlich auf dem breiten Markt den richtigen Helm für sich finden angepasst an das eigene Komfortempfinden und die individuellen Designwünsche.

Wobei ich auch hier darauf hinweise, das der Text weder aus einer Verordnung noch aus sonst einem anwendbaren Recht stammt.

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verreisterNutzer  08.05.2022, 14:20
@WECoyote

Ich denke wir werden hier nicht weiter kommen. Alles was zu finden ist, sind Meinungen der Journalisten und Verfasser, derer allesamt jegliche rechtliche Grundlage fehlt. Leider.

Statt hier klar zu bestimmen was erlaubt ist und was nicht, oder zumindest das ein Helm ein E- Prüfzeichen haben müsste, lässt man die Gesetze und Verordnungen schwammig. Man geht sogar noch weiter und weicht bestehende Gesetze im JAhr 2006 wider auf.

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WECoyote  08.05.2022, 14:21
@verreisterNutzer

Ehrlich, mir ist das völlig egal. Ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, dass es für die Träger solcher Teile Probleme geben kann. Ich selbst würde nie auf die Idee kommen jemandem zu sowas zu raten.

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verreisterNutzer  10.05.2022, 11:02
@verreisterNutzer

Vor Ort entscheidet der Polizist über die Verkehrstauglichkeit. Und ich finde es irgendwo auch sinnvoll, dass im Zweifel die Weiterfahrt untersagt wird.

Das ist auch eine Ermessenssache des Polizisten. Den 60 Jährigen Rentner der mit nem Roller 2km zum nächsten Supermarkt fährt wird eher verschohnt als der 15-jährige der aus reiner Geldgier keinen 30€ Helm mit E-Nummer kauft.

Außerdem schätzt du das falsch ein: Es ist sehr wohl die zentrale Aufgabe der Polizei für Verkehrssicherheit zu sorgen. Blitzen oder Einhaltung von irgendwelchen Vorschriften ist nicht zentral. Zumindest theoretisch, praktisch ists genau anders rum - da hast du nicht unrecht. Aber aus dem "ist" folgt nicht das "sollen".

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