Darf man in seinem Onlineshop Produkte von anderen Firmen ohne Absprache oder Vertrag verkaufen?

3 Antworten

Es kommt darauf an. § 24 Erschöpfung schreibt dazu:

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, bist du Wiederverkäufer. Das ist das gleiche wie jeder Einzelhändler mit einem Ladengeschäft. Natürlich ohne Anmeldung, ist das ganz einfach Schwarzarbeit.

Hört sich wie Dropshipping an, habe mich sehr lang damit beschäftigt und soweit ich weiß sollte es kein Problem sein.

Aber musst das ja auch angemeldet haben e.c sonst ist es nicht legal natürlich.