Darf man in der Wendeschleife parken, auch wenn man damit andere Parkplätze etwas behindert?
Hallo zusammen,
Ich habe da eine rechtliche Frage zur Straßenverkehrsordnung.
Und zwar gehört mit zu meiner Wohnung ein Parkplatz, in diesen komme ich wunderbar rein mit meinem langen Auto. Allerdings stellen sich zu gern Leute in den vorgesehenen Platz zum Einparken.
Hatte da versehentlich bereits ein Kratzer ins andere Auto gefahren da es recht knapp wird. Hat mich viel Geld gekostet.
Jetzt meine Frage, darf man da überhaupt parken?
Ich gebe zu, auf dem Bild sieht es aus als wäre riesig Platz. Dieser Platz ist aber ungefähr so lang wie mein Auto. Und normalerweise steht noch eins neben mir, da wo jetzt frei ist. Und die Lücke wird jetzt recht knapp zum Einparken.
Um gut einzuparken, muss ich mehrmals wiederholt vor und zurück. Da dies doch recht nervig ist und das Risiko eines erneuten Kratzer birgt, nur für jemanden der selbst keinen hat und nicht vorne auf den vorgesehenen Schotterparkplatz parken will finde ich das doch recht..... naja.
Vor allem, da dieser nur zirka 40 m weiter liegt.
Da wo auf dem Bild der Seat steht, ist keine Parkfläche.
Vielen dank für alle hilfreiche Antworten!
6 Antworten
Salue
Wenn das Parkfeld zu Deiner Mietwohnung gehört ist es in Privatbesitz des Hauseigentümers. Dieser garantiert Dir als Mieter einen jederzeit zugänglichen, für Dich reservierten Platz. Der Seat steht nicht in einem gekennzeichneten Parkfeld und vermutlich wurde ihm dieser Platz auch nicht vom Eigentümer zugewiesen.
Der Vermieter hält deshalb seine vertraglichen Zusicherungen nicht ein. Er ist zu orientieren, sodass er die nötigen Schritte gegen den "wilden" Parkierer einleiten kann.
Tellensohn
Danke für die besonders hilfreiche Antwort! Ich rede mal mit dem Vermieter, reicht ja ein kleines Hinweisschild oder sowas.
Muss ja keiner direkt abgeschleppt werden ^^
Vielleicht hilft dir dies:
In Sackgassen – also auch im Wendehammer – darfnur in Fahrtrichtung geparkt werden. Solange die Fahrbahn breit genug ist, Grundstücksausfahrten nicht blockiert bzw. generell andere Fahrzeuge nicht behindert werden (§ 1 Abs. 2 StVO) darf am Wendehammer geparkt werden.
Nein. Sobald du wen behinderst parkst du da nicht
Bestimmt, denn auch Schilder gibt es keine sichtbaren, nicht mal für die Feuerwehr.
Ob er nun dort parken darf oder nicht, weiß ich nicht genau.
Aber du würdest ohne Probleme aus der Parklücke kommen, wenn du rückwärts einparkst. Hast du das mal versucht?
Angenommen, wenn alle Parkplätze belegt sind und der Seat steht dort, wäre es schwierig rückwärts einzuparken. Natürlich kriegt man das hin, man müsste dann allerdings viel schauen und aufpassen.