Darf man in der Feuerwehr werdend eines Einsatzes eins Action Cam tragen?

7 Antworten

Unter Umständen geht das.

Aber nicht die eigene, sondern eine die der Feuerwehr gehört. Und der gehört dann auch das Filmmaterial.

Manchmal werden solche Aufnahmen zu Schulungszwecken angefertigt.

Schaue dir dazu mal den § 201a StGB an. Das besagt letztendlich, dass du in Unglücksfällen keine Bildaufnahmen von Menschen oder ihren persönlichen Lebenslagen anfertigen darfst. Filme sind natürlich Bildaufnahmen.

Nun hat man als Einsatzkraft ständig mit Personen in Notlagen oder ihren Privatbereichen (z.B. die Wohnung, das Innere des Autos...) zu tun. Du wirst das kaum vor Beginn des Einsatzes derart sicher ausschließen können, dass du legal die Kamera einschalten kannst.

Und das gilt allein schon vollkommen unabhängig von der Verschwiegenheitspflicht, der du dienstlich unterliegst. Über die bist du dir als Einsatzkraft ja wohl hoffentlich im Klaren.

Das heißt also, um derartige Bilder legal anfertigen zu können, muss das auf jeden Fall mit dem Dienstherren (Kommune!), den Vorgesetzten (Leitung der Feuerwehr) und einem Datenschutzbeauftragten abgesprochen sein und entsprechende Regeln befolgt werden. Einige dieser Regeln werden sein, dass die Aufnahmen niemals zu privaten Zwecken angesehen werden, dass sie niemand außerhalb der Feuerwehr zu sehen bekommt, dass sie nicht in einer Privatwohnung gespeichert werden und dass Gesichter unkenntlich gemacht werden. Und es muss natürlich vorher ein Ausbildungskonzept bestehen, das auf den gemachten Aufnahmen beruht.


tim2002431 
Fragesteller
 24.04.2020, 14:37

Alles klar,

Wenn würde ich dieses auch nur zur Nachbesprechung benutzen

Ja ich bin mir im Klaren über die Schweigepflicht etc

Danke

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Stossgebet  24.04.2020, 18:37
@tim2002431

Auch eine Nachbesprechung mit Videomaterial kann in einem solchen Fall bereits eine Dienstpflichtverletzung darstellen.

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Hallo tim2002431,

das hängt von mehreren Faktoren ab.

Als normaler Feuerwehrmann darfst Du in aller Regel nicht "einfach so" eine ActionCam/BodyCam tragen. Dafür benötigst Du auf jeden Fall die Genehmigung Deines Dienstvorgesetzten, in der Regel dem Wehrleiter.

Zum einen ist es nämlich so, dass sich "Anbauteile" jeglicher Art auf die Garantie der Hersteller auf die verwendete Schutzausrüstung auswirkt. Einige sind da sehr pingelig. So darf man bei vielen Helmen nicht einmal "ungeprüfte" Aufkleber zur Funktionskennzeichnung usw. anbringen, da der Hersteller dann im Falle eines Unfalls jegliche Ansprüche gegen ihn ablehnt. Auch darf man nur durch den Hersteller geprüfte und genehmigte Helmlampen usw. anbringen. Ähnliches gilt auch für viele Schutzanzüge, Atemschutzgeräte usw.

Zum anderen unterliegt ja ein Feuerwehrangehöriger grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht. Was nicht nur für das gesprochene Wort, sondern auch für Bilder und Videos gilt. Natürlich sind Aufnahmen z.B. zu Schulungszwecken, zur Einsatzdokumentation usw. auf Anweisung bzw. mit Genehmigung des Wehrführers und/oder Einsatzleiters möglich. Hier hat dann die Wehrführung sicherzustellen, dass nur ein berechtigter Personenkreis diese Aufnahmen nu Gesicht bekommt oder die Wehrführung bzw. derjenige, der die Aufnahmen verwenden möchte, muss sich im Nachgang des Einsatzes vor Veröffentlichung die Einwilligung der gezeigten und betroffenen Personen einholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Abgesehen von rechtlichen Faktoren, auf die ich nicht weiter eingehen werde, da dies meine Vorredner schon gut getan haben, muss man auch drauf achten, dass die Kamera ex-geschützt ist, also keine Funken aussendet, die in explosionsgefährdeten Atmosphären eine Explosion auslösen könnten.

Wenn die Führung das genehmigt, ja. Da spricht auch nicht viel dagegen.

Videos zur Analyse und Einsatznachbesprechung sind nie verkehrt.