Darf man als neuer Vermieter die Mieten gleich auf das eigene Konto überweisen lassen, wenn man ein Haus mit Mietwohnungen erbt?

3 Antworten

Wenn du nachweislich der neue Eigentümer bist, dann kannst du die Mietzahlungen auf ein von dir genanntes Konto überweisen lassen. Getrennte Konten kann ich nur empfehlen, denn du musst die Miete versteuern. Und wenn du dort die Zahlungen eingehen lässt, aber auch die Verbindlichkeiten davon bestreitest, dann hast du einen besseren Überblick.

Natürlich kannst du sofort das Geld auf ein neues Konto überweisen lassen.

Ich würde dir raten es nicht auf dein Privatkonto überweisen zu lassen, sondern ein getrenntes Konto nur für die Immobilie anzulegen, von dem auch alle Kosten abgehen. Sonst verlierst du den Überblick und kannst nicht mehr Gelder die privat sind von denen unterscheiden, die der Immobilie zuzuordnen sind. Schließlich mußt du am Jahresende einen wirtschaftlichen Abschluß machen und eine Steuererklärung.

Sie haben als Eigentümer Anspruch auf die Vertraglich vereinbarte Miete auf Ihr Konto.

Teilen Sie den Mietern den Grund für die Umstellung der Mietzahlung und das neue Konto unter Angabe des 1. Zahlungstermins mit.