Darf ich zurückschlagen (Islam)?
Szenario: Jemand provoziert mich und will mich schlagen. Er hat getroffen, voll ins Gesicht. Dürfte ich nach nach dem Koran bzw. der Islamischen Ge-/ Verbote einen zurückschlagen.
Edit: Ich frage, weil ich diese Erfahrungen in der Schule habe. Das Problem bei mir mit dem Zurückschlagen ist, dass ich Angst habe, dass ich der Person verletze und wehtue, auch wenn diese Person mich zuerst geschlagen hat.
Kurzgesagt hatte ich so eine Situation, ich war so voller Wut aber hab dann die Person in letzter Sekunde losgelassen. Keine Ahnung warum, aber ich kann einfach keine Leute schlagen ;(.
Danke im Voraus für die Antworten :D
10 Antworten
ja darfst du, im
moment zur Notwehr und Verteidigung als abwehr, aber nicht als rache. Meide diese person wenn diese person dich körperlich weiter belästigt, dann verpass ihm eine aufs maul damit dieser lernt
Du machst das schon richtig. Zurückschlagen ist nur dann gut, wenn du dich wirklich verteidigen musst, also damit der andere dich nicht schlägt, aber sonst nicht. Es kommt halt immer auf die Situation an.
Also wenn es ohne Grund wäre wäre es verboten dazu zählen auch die üblichen Probleme von. Männern mit diesem blöden "er hat mich aber angeguckt" ich kenne das von. Meinem Mann und es ist echt schlimm.
Ich die konventiert ist muss ihm der schon immer Moslem war sagen das sowas nicht gut ist...
Wenn aber sinnlos auf dich eingeschlagen wird musst du dich nicht Tod prügeln lassen dann darfst du dich verteidigen.
Ich weiss nicht aber das quasi Pflicht ist nach sowas so weit bin ich noch nicht aber ich denke man sollte danach auch bereuen Also zu ALLAH sprechen das man es bereut.
Es gibt ja auch extra Gebete für das Bereuen da kann man seine Fehler auch bereuen und um Verzeihung bitten.
Du könntest dich aber der deutschen strafvervolgungsbehörde bedienen.
Sich selbst zu verteidigen ist allgemein nicht verboten, solange es auch bei der Verteidigung bleibt. Wenn du den Täter von dir abschütteln konntest, dann solltest du nicht noch obendrein draufschlagen. Es sei denn die Situation stellt eine Gefahr für dein Leben dar. Z.B. könnte der Täter eine Waffe bei sich tragen. Sollte es dir gelingen den Täter außer Gefecht zu setzen, so solltest du die Flucht ergreifen und nicht weiter zuschlagen. Wenn du den Täter sehr schlimm verletzt hast, solltest du einen Krankenwagen anrufen und ggf. auch die Polizei. Es ist sogar relativ gut, dass du nicht zurückschlagen möchtest. Gewalt ist keine Lösung. Ich habe früher viel Gewalt angewendet. Wenn ich über meine Jugend nachdenke, dann bereue ich dieses Verhalten. Die Schlägereien waren unnötig von mir.