Darf ich schon Motorrad damit fahren?

10 Antworten

Du kannst vermutlich lesen, da Du ja die Theorieprüfung für den Führerschein abgelegt hast. Dann lese doch bitte mal, was da rechts oben auf dem Zettel steht:

Gilt nicht als Führerschein!

Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.

Fährst Du trotzdem, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, da der zugehörige Führerschein an Dich ja noch gar nicht ausgestellt wurde und Du somit von staatlicher Seite noch gar keine Fahrerlaubnis für solche Fahrzeuge besitzt. Das wäre dann eine Straftat.

Achtung:

Das ist etwas Anderes als eine Führerschein zu besitzen und den bei einer Kontrolle versehentlich nicht dabei zu haben. Das wäre dann nur eine Ordnungswidrigkeit ("Fahren ohne Führerschein").

Aber das ist etwas Anderes, da Du ja noch gar keinen Führerschein hast, der Staat hat Dir noch gar keine Fahrerlaubnis erteilt. Noch hast Du nur eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer Stelle, die Prüfungen abnehmen darf. Da ist aber noch kein amtlicher Vorgang erfolgt.

Nein, natürlich darfst du damit NICHT fahren. Es steht doch auch groß und breit drauf, dass das Schreiben nicht als Führerschein gilt. Den musst du erst auf dem Amt abholen. Wenn du trotzdem fährst, riskierst du u.a. eine Fahrverbotsstrafe.

Nein, darfst Du nicht. Fährst Du trotzdem (und wirst erwischt), wird ein Strafverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eingeleitet. In aller Regel gibt es dann als Dreingabe noch eine 3-jährige Führerscheinsperre.


Hairgott  29.05.2020, 11:56

Hä, was.
er hat den Führerschein dann ja nur nicht mitgeführt.

10 Euro straffe, oder?

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Rolf3453324 
Fragesteller
 29.05.2020, 11:58
@Hairgott

Das ist es ja, die einen sagen nur 10 euro, die anderen Führerschein weg

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WetWilly  29.05.2020, 11:59
@Rolf3453324

Wieso weg? Wer noch keinen Führerschein hat, dem nimmt man auch nichts weg. Die Fahrerlaubnis erhält man erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (nicht nur die Prüfungsbescheinigung) und auch die entsprechenden Gebühren entrichtet sind.

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Waldmensch70  29.05.2020, 12:19
@Rolf3453324
Das ist es ja, die einen sagen nur 10 euro, die anderen Führerschein weg

Da werden zwei Dinge durcheinander geworfen:

Wenn Du einen Führerschein besitzt und den nur versehentlich bei einer Kontrolle nicht dabei hast (zu Hause vergessen), dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das nennt sich "Fahren ohne Führerschein" und kostet 10 Euro Strafe.

Wenn Du aber gar keinen Führerschein hast, dann hast Du noch keine vom Staat ausgestellte Fahrerlaubnis. Dann begehst Du eine Straftat, wenn Du trotzdem ein entsprechendes Fahrzeug fährst. Das nennt sich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und gibt richtig Ärger.

Und Du hast noch keinen Führerschein.
Du hast eine Bescheinigung von einer Stelle, die offiziell Fahrprüfungen abnehmen darf, dass Du die Fahrprüfung bestanden hast.

Das ist aber nur die Grundlage dafür, um bei der Führerscheinstelle (auf dem Amt) vorzusprechen und dort erst einmal eine Fahrerlaubnis zu beantragen. Und die stellen Dir dann (weil Du eine bestandene Prüfung vorweisen kannst) einen Führerschein aus. Und erst dann hast Du die Fahrerlaubnis für die betreffenden Fahrzeuge.

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Waldmensch70  29.05.2020, 13:10
@Hairgott
Hä, was. 
er hat den Führerschein dann ja nur nicht mitgeführt.
10 Euro straffe, oder?

Nein, das wäre nur der Fall, wenn er schon einen Führerschein ausgestellt bekommen hätte, ihn aktuell auch besitzt (ihn also nicht wegen eines Verkehrsdelikts abgeben musste) und ihn bei einer Kontrolle nur versehentlich zu Hause hat liegen lassen. Da geht es nur darum das "vorhandene Dokument nicht dabei zu haben obwohl Du es musst".

Der Fragesteller hat aber nur eine Bescheinigung über eine bestandene praktische Fahrprüfung. Damit hat er noch lange keinen Führerschein. Dieser Zettel ist nur eine der Voraussetzungen, damit er erst auf dem Amt vom Staat eine Fahrerlaubnis beantragen kann, und wenn der Staat sie ihm erteilt, dann bekommt er überhaupt erst einen Führerschein. Und erst dann darf er auch fahren.

Somit wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (weil der Amtsakt der Erlaubniserteilung und damit der Ausstellung eines entsprechenden Führerscheins noch gar nicht stattgefunden hat). Und das ist eine Straftat die entsprechend hart bestraft wird.

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du kannst lesen?? was steht drauf?

GILT NICHT ALS FÜHRERSCHEIN

zur Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle

damit darfst du dir deinen OriginalFS abholen.

erst DANN ist der FS deiner. Fährst ohne Kärtchen, so ist das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.


Rolf3453324 
Fragesteller
 29.05.2020, 11:59

Ja, ich kann lesen. Aber viele sagen man müsste nur 10 € zahlen, weil ich den fs nicht mit führe

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peterobm  29.05.2020, 12:02
@Rolf3453324

lesen schon, aber verstehen ist das Andere :)

welchen Führerschein? DU hast nur die Prüfung bestanden, der FS wurde noch nicht zugeteilt, das passiert erst mit Übergabe in der Führerscheinstelle.

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migebuff  29.05.2020, 12:04
@Rolf3453324

Was "viele sagen", kann dir komplett gleichgültig sein, solange der Gesetzgeber das Gegenteil sagt. Laut §22 Abs 4 FeV wird die Fahrerlaubnis mit Aushändigung des Führerscheins oder einer vorläufigen Bescheinigung durch die Führerscheinstelle erteilt. Ist das wie hier nicht geschehen, hast du keine Fahrerlaubnis.

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missmarple17  29.05.2020, 12:48
@Rolf3453324

Das liegt leider an der Unfähigkeit anderer. Wenn du wenigstens jetzt verstanden hast, dass es nicht erlaubt ist und warum, dann ist ja alles gut...

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Knochi1972  29.05.2020, 22:30
@Rolf3453324

Du hast nur eine Bescheinigung, dass du die Prüfung bestanden hast. Das stellt noch keine Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs dar. Und wenn du keine Erlaubnis hast, machst du dich strafbar, wenn du fährst, bevor du sie hast.

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Gilt nicht als führerschein steht doch fett drauf.

du wirst dir den schein holen müssen (passfotos nicht vergessen)

Lg

PS: in Ö dürftest du jetzt direkt fahren (4 W lang) und der schein wird dir zugeschickt